Kann mir jemand helfen ?.Muss für 2009 Einkommensteuererklärung abgeben.Die soweit schon fertig ist, aber ich habe ein Onlinegewerbe und musste auch für 2008 Umsatzsteuer bezahlen ,da ich die gesetzliche Höhe überschritten hatte.Das Gewerbehabe ich zum 01.06.2009 abgemeldet und habe auch 0 Umsatz für das Jahr 2009.Gehe ich richtig in der Annahme,dass ich trotzdem anlage G abgeben muss,aber was ist mit der Gewerbesteuerfestlegung und was ist mit der Umsatzsteuererklärung ? Muss ich diese auch abgeben.Könnte mir natürlich ein Steuerberater holen,das ich bisher auch immer gemacht habe aber leider habe ich kein Geld dafür.
Wäre super,wenn mir jemand helfen könnte
Hallo!
Auch wenn du in 2009 keine Umsätze mehr gemacht hast würde ich dir auf jeden Fall raten eine Umsatzsteuer-, Gewerbesteuererklärung und die Anlage G jeweils mit 0 abzugeben. Hat ja keine Auswirkung und somit umgehst du lästige Fragen des Finanzamts.
Vielleicht einfach noch die Gewerbeabmeldung beifügen und die Sache ist erledigt.
Gruß Bounty
Hallo,
gehe davon aus, dass Sie in 2009 Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet haben, richtig? Falls dem so ist waere es doch auch in Ihrem Interesse eine Umsatzsteuererklaerung abzugeben, gerade bei 0 Umsatz.
Auch wenn Sie das Gewerbe ab 01.06.09 nicht mehr haben und vorher 0 Eur Umsatz erwirtschaftet haben, so sind doch in den ersten 5 Monaten bestimmt Kosten im Rahmen des Gewerbes angefallen, so dass Sie den Verlust bzw. die negativen Einkuenfte aus Gewerbebetrieb evtl. mit anderen Einkunftsarten (z.b. nichtselbstaendiger Arbeit) verechnen koennen. Abgesehen davon wuerde ich dem Finanzamt mit der Steuererklaerung klar dokumentieren, dass Sie keine Umsaetze mehr hatten und ab 01.06. das Gewerbe eingestellt haben. Dann gibt es weniger Rueckfragen fuer die Steueerklaerung 2010.
Vieln Dank für die Antwort.
Genau so habe ich mir das auch gedacht.Vielen Dank
Vielen Dank