ich habe seit 2009 einen beruflich bedingten Zweitwohnsitz angemeldet und würde gerne wissen, wo genau ich in der EKST-Erklärung 2009 die über Fahrt- und Übernachtungskosten hinausgehende Kosten für doppelte Haushaltsführung/Einsatzwechseltätigkeit eintragen kann - zum Beispiel: Besuche des Ehegatten, Anschaffungen für Zweitwohnung, etc.:
Trage ich diese im Mantelbogen in Zeile 47 unter „Allgemeine Werbungskosten“ oder in Zeile 77 - (leere Zeile) unter „Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung“ ein?
Darüber hinaus würde ich gerne wissen, welche Kosten ich außer den bereits genannten Kosten sonst noch in Bezug auf die doppelte Haushaltsführung absetzen könnte?
Hallo Sabine, erstmal „sorry“ wegen der langen Wartezeit - war leider in der letzten Woche verhindert zu antworten.
Zu deiner Frage:
Sämtliche Aufwendungen gehören in die Anlage N - zu den Werbungskosten. Neben der Miete am 2. Wohnsitz können auch noch die Stromkosten und die eventuell anfallende Zweitwohungssteuer angesetzt werden. Eine wöchentliche Heimfahrt ist ebenfalls abzusetzen, entweder in Form der Kilometerpauschale oder falls vorhanden Bahn- oder Flugtickets. In den ersten 3 Monaten sind auch zusätzlich Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe der Pauschalen anzusetzen. Anschaffungskosten für „Zweitmöbel“ gehen ebenfalls mit rein, jedoch ist zu beachten, dass sie bei Anschaffungskosten über 410,00 € auf mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden müssen.
vielen Dank für Deine Rückmeldung! Also wenn ich Dich richtig verstehe, dann ist es egal, wo genau in Anlage N ich die Kosten (z.B. Anschaffungen für Zweitwohnsitz) angebe - auf der zweiten Seite der Anlage N unter „Allgemeine Werbungskosten“ oder auf der dritten Seite der Anlage N unter „Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung“…?
Hey,
sämtliche Angaben zur doppelten Haushaltsführung werden auf der 3.Seite der Anlage N eingetragen. Was nicht direkt einer Zeile zuzuordnen ist = eine Anlage zu Zeile 77 (die ist frei) schreiben und dann nur den Endbetrag eintragen.
Viele Grüßen
Dagmar
PS: Nach Möglichkeit gleich Kopien vom Mietvertrag etc. beifügen