Einkommensteuererklärung 2009

Hallo,

Mister X arbeitet auf dem Bau und fragt sich, ob er folgende Dinge in der Steuererklärung unterbringen kann:

Er wohnt eigentlich im Ort Y, der ist im Mittel etwa 400 km von den Baustellen entfernt. Also hat er für einen Pauschalsatz eine Ferienwohnung gemietet.

Kann er die Rg. des Vermieters irgendwo ansetzen? Bzgl. doppelte Haushaltsführung bin ich im Netz darüber gestolpert, dass das nur geht, wenn am Heimatort auch ein eigener Haushalt geführt wird. Mr. X ist dort aber „nur“ bei seinen Eltern gemeldet.

Kann er die Heimreisen ansetzen? Fällt das unter die „Pendlerpauschale“, also nur einfach Fahrt an einem Tag in der Woche? Oder geht das auch irgendwie anders?

Der Arbeitgeber hat für Verpflegungsmehraufwand eine Bescheinigung geschickt.

Meine Vermutung ist, dass Mr. X für seine Heimreisen die Entfernungspauschale nutzen kann. Formular Anlage N Zeilen 31-36

Bei den Kosten für die Ferienwohnung habe ich keine Ahnung.

Und den Verpflegungsmehraufwand kann Mr. X in Anlage N Zeilen 52-54 unterbringen.

Ich würde mich sehr über eine Hilfestellung für den fiktiven Herrn X freuen.

VG
Monroe

Hallo,

Meine Vermutung ist, dass Mr. X für seine Heimreisen die
Entfernungspauschale nutzen kann. Formular Anlage N Zeilen
31-36

Das geht auf jeden Fall.

Bei den Kosten für die Ferienwohnung habe ich keine Ahnung.

Wenn X im Haushalt seiner Eltern wohnt und keinen richtigen eigenen Haushalt halt, schauts mit doppelter Haushaltsführung leider schlecht aus.

VG
Markus