Einkommensteuererklärung 2011

Ich mache dieses Jahr nach Scheidung zum ersten mal eine Einkommensteuererklärung für mich allein. Habe das Jahr 2010 schon getrennt gelebt (im eigenen Haus) und bin seit August 2010 geschieden. Das Haus gehört meinem Ex-Mann und mir je zu 1/2 Anteil. Es gehören 8 Garagen dazu, wovon 6 vermietet sind. Ich bekomme vier Garagenmieten und mein Ex-Mann zwei. Ich habe immer schon alles gezahlt, da er erwerbslos war, seit Juni 2010 bekommt er Unterstützung durch die ARGE, die mir aber keine Zuschüsse zur Finanzierung des Hauses zahlt. Wenn ich jetzt die Steuererklärung mache, kann ich dann alle Kosten die entstehen (z.B. Grundbesitzabgaben, Schuldzinsen etc., Streusalz f. Garageneinfahrt) für mich ansetzen, oder muss ich (obwohl mein Ex ja nichts zahlt) dies auch teilen und kann nur die Hälfte absetzen?

Das Problem ist, daß das Haus uns beiden gehört, aber in der Realität ich alles zahle.

Gruß

Angie

Liebe Angie,

für das Jahr der Scheidung könnt ihr m.E. noch die Zusammenveranlagung wählen, was i.d.R. günstiger ist.
Die Einnahmen sind demjenigen zuzurechnen, der sie erzielt. Wenn also Dein Ex-Mann für 2 Garagen die Miete erhält, muss er sie auch versteuern.

Kosten wie die Grundsteuer gehen zu Lasten des Eigentümers. Wenn also Deinem Ex-Mann 1/2 des Grundstücks gehört, zahlt er doch auch 1/2 der Grundsteuer, oder?
Grundsätzlich kannst Du Kosten als Werbungskosten absetzen, wenn sie mit den Einkünften (der Miete) in Zusammenhang stehen. Wenn Dein Ex-Mann einen Teil der Mieteinnahmen bekommt, ist es doch nur fair, wenn er auch die entsprechenden Kosten trägt, oder?

Leider kannst Du nur die Hälfe der Kosten absetzten. Also 4/6.

Hallo Angie,

diese spezielle Fragen kann ich nicht beantworten.
Was die Abgaben fürs Haus angeht, da gibt es sicherlich über die Suchmaschine genug Information, was alles abgesetzt werden kann.
Vergiß aber auch im Gegenzug nicht die Einnahmen aus der Vermietung der Garagen.
Wenn Dein Ex nichts zahlt, wieso bekommt er denn dann die Mieteinnahmen der Garagen? Gehören die Euch auch beide? Kannst Du nicht die Ausgaben mit seinen Einnahmen verrechnen? Denn auch für ihn gilt beides. Er kann nicht nur nehmen, aber nicht geben.

In Deinem Fall würde ich wohl einmalig einen Steuerberater aufsuchen. Der soll Dir von allem einen Kopie machen, damit Du für 2011 Deine Steuererklärung alleine machen kannst.

Habt ihr denn die Vermögensverhältnisse bei der Scheidung nicht aufgeteilt? Es ist immer blöd, wenn beide das Haus behalten. Besser wäre es, einer zahlt den anderen aus. Geht das nicht, wäre es wohl besser, das Haus zu verkaufen und den Gewinn zu teilen. Er würde dann zwar nicht mehr so viel von der Arge bekommen, aber das steht ja auf einem anderen Blatt.

Gruß Ina

Hallo Angie,

wenn das Haus nicht vermietet ist, sondern nur eigengenutzt, dann taucht davon in der Einkommensteuererklärung eigentlich nix auf. Wie war das denn in den Vorjahren?
Für die vermieteten Garagen aber ist eine Anlage V auszufüllen. Sind die Garagen nicht auf die einzelnen „Besitzer“ aufgeteilt (Bsp Grundbuch Garage 1+2 Mann, 3-8 Frau) dann wird’s kompliziert. Dann muss dafür eine sog. Feststellungserklärung abgegeben werden. Hier werden dann - auch über die Anlage V - die Einnahmen und Kosten den einzelnen Beteilgten zugewiesen. Und zwar in dem Rahmen, den sie getragen haben, bzw auf den sie Anspruch haben.
Grundsätzlich ist es aber so, dass derjenige die Kosten ansetzt, der sie auch getragen hat. Damit vermindern sich dann die steuerlichen Einnahmen. Wenn keine Kosten, dann auch mehr Einnahmen.

Würde trotzdem vorschlagen, hier einen Fachmann zu Rate zu ziehen.

Viele Grüße
hjs

Im Steuerrecht musst du nach den Grundbesitzverhältnissen gehen. Leider.

Hallo,

bei so einem komplexen Thema kann ich Ihnen nur empfehlen, um Nachteile zu vermeiden, lassen Sie sich entsprechend fachlich ( Steuerberater ) beraten.
Gruß
Dieter

Hallo Angie,
die Scheidungskosten aus dem Jahr 2010 kannst Du unter
„Außergewöhnlichen Aufwendungen“ absetzen.
Die Ausgaben für die Garagen oder vom Haus können im
Verhältnis zum Eigentum angesetzt werden, hier also
1/2/!/2.
Sind nur Einnahmen aus den Garagen vorhanden, trifft hier auch nur 1/2/1/2 zu.
Wird das Haus selbst genutzt, kann für das Haus selbst nichts abgesetzt werden.

Grüße tilgba

Hallo, meine Meinung so wie ich das verstehe:

Vermietet sind 8 Garagen sonst nichts:

Eine „einheitlich gesonderte Feststellung abgeben“ mit der Anlage V die 8 Garagen erklären. Eins prozentuale Aufteilung vornehmen bei den Einnahmen von & : 2.

Ausgaben wie folgt eingeben:
Alle Kosten in Sonderwerbungskosten und zwar 100 % für Sie.
Gewinn oder Verlust übernimmt dann das Finanzamt in die Privaten Steuererklärungen.
Gruß
MB

Hallo Angie,
wenn das Haus beiden gehört, gilt dies wahrscheinlich auch für die Garagen. Dementsprechend würden Dir nur 4 gehören. Zumindest wird das Finanz so folgern.
Zu Deiner Einkommensteuererklärung musst Du ja auch die Anlage V (Vermietung und Verpachtung) ausfüllen. Dort wirst Du m.E. Deine Fragen (evtl. in der Ausfüllanleitung) beantwortrt finden. Ich kann Dir nur empfehlen, alle Ausgaben, die Du erforderlichenfalls auch nachweisen kasst, anzugeben. Das Streichen übernimmt der Finanzbeamte.
Ich bin kein Steuerberater und das Problem der Gebäudeabschreibungen liegt bei mir Jahrzehnte zurück. Trotzdem beträgt m.W. der lineare Abschreibungssatz für unbewohnte Baulichkeiten 2 % für die Dauer von 50 Jahren. Es tut mir leid, dass ich Dir nicht mehr helfen kann.

Alles Gute für Dich

Wilhelm

Es geht um die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, bezüglich der vereinnahmten Garagenmieten.

Ihre Einnahmen bestehen aus den Mieteinnahmen der 6 Garagen. Von diesen Einnahmen können Sie jeweils die dazugehörigen Ausgaben, welche Sie selbst bezahlt haben absetzen. Dazugehörige Ausgaben sind sämtliche Kosten, die mit diesen 6 Garagen im Zusammenhang stehen. Kosten, welche sich auf sämtliche 8 Garagen beziehen sind entsprechend aufzuteilen.

Auf die tatsächlichen Eingentumsverhältnisse kommt es nicht an. Wohl aber kommt es darauf an, wer was vereinnahmt und wer was verausgabt.

Grundsätzlich gilt folgendes:
Da 4 von 6 Garagen, also 2/3 der Mieteinnahmen von dir versteuert werden, können 2/3 der Werbungskosten angesetzt werden.
Der Anteil am Haus selbst ist unerheblich.

Davon ausgehend, dass sämtliche Kosten/Rechnungen ausschließlich auf deinen Namen laufen, sollte es aber möglich sein, 100% der Werbungskosten anzusetzen.

Was meinen die anderen?
Ich würde mich freuen, wenn du mir abweichende Antworten mitteilen könntest. Vielen Dank.

Gruß

Eike

Ich ergänze meine Antwort.

2/3 der Werbungskosten sind rechtmäßig abzugsfähig.

Die Abzugsfähigkeit von 100% der Kosten ist nicht mehr „so ganz korrekt“, wird aber in der Praxis nicht selten betrieben. Daher kam ich so eilig darauf.

Wie gesagt, bitte bescheid sagen, falls es andere Aussagen gibt.

Hallo Eike,

erst einmal vielen Dank für die Antwort. Die meisten der Antworten der anderen gingen dahin, dass die Kosten zu je 1/2 wie der Anteil des Hauses abzusetzen seien. Einige wenige waren aber deiner Meinung. Einer meinte, ich sollte ruhig alles ansetzen, das Finanzamt würde dann sowieso streichen. Ich tendiere inzwischen dahin, wirklich alle Kosten anzugeben, da ich ja auch wirklich alle trage.

Gruß

Angie

Danke für die Rückmeldung:wink:

Also 1/2 abzf. Kosten könnte ich mir höchstens vorstellen, wenn man die Kosten auf alle 8 Garagen verteilt und 4 davon als Einnahmequelle sieht.
An deiner Stelle würde ich ebenfalls alle Kosten angeben. Beim Finanzamt muss auch erstmal einer so arbeitsmotiviert sein, dass er sich alles ganz genau anschaut. Im schlimmsten Fall wird es halt gekürzt, das stimmt.

Gruß
Eike

Moin,

kann hier leider nicht helfen.

MfG
urknall75

Kann ich leider nichts zu sagen.

Gruß Hendrik