Einkommensteuererklärung als Hand

hi,

ich habe mich vor einigen monaten spontan selbstständig gemacht im Bereich Veranstaltungstechnik als „Hand“ Helfer bei Veranstaltungen ( Ausladen, Aufbau, Abbau etc ) Da das ganze jetzt doch länger läuft als gedacht, habe ich weiter mit dem Thema Steuern befasst. Bis jetzt habe ich die UST Anmeldungen selber gemacht. Ich habe mir jetzt die Einkommensteuer Unterlagen angeschaut, die ich zu gegebener Zeit ausfüllen muss.

Das einzige was ich gefunden habe ist mein Gesamteinkommen des Jahres, da ich ja keine Auslagen habe ( Einkäufe etc. ) Ist es richtig, das ich als Diensleister auch nicht mehr eintragen muss?

Ich weiß auch, das es sicherer ist mir einen Steuerberater nehmen sollte, was ich wohl auch irgendwann machen werde. Eine antwort auf meine Frage hätte ich trozdem gerne.

Gruß

Hand :smile:

Hi,

genau einfach die Gesamteinnahmen ansetztn.##Gruß

Hallo HH,

wenn du erst vor ein paar Monaten angefangen hast, wieso mußt du dann jetzt schon deine Steuer machen???
Ich mache auch nur Dienstleistungen, aber ich habe trotzdem Ausgaben. Allein schon die Visitenkarten und das Briefpapier. Worauf schreibst du deine Rechnungen?
Wie kommst du von A nach B?
Ich hatte schon vor meiner Selbstständigkeit kontakt zu einem Steuerberater, zum Glück!
Ich würde es dir dringends empfehlen!!!

Gruß Lore

Hi Hand,

es ist nicht richtig, dass Sie nur Ihre Einnahmen eintragen da Sie auf jeden Fall auch Kosten da gegen zu rechnen haben. Sie fahren zu Ihrem Auftrag hin und können hier die gefahren Kilometer (Hin- und Rücktour pro Kilometer € 0,30) absetzen und wenn Sie noch über 8 Stunden von zu Hause weg sind können Sie auch noch den Verpflegungsmehraufwand absetzten. Von 8 bis 14 Stunden € 6, ab 14 bis 24 Stunden € 12 und wenn Sie dann noch vor Ort übernachten und erst am nächsten Tag abreisen € 24 zuzüglich Ubernachtungskosten (abzüglich Frühstück). Genaueres finden Sie unter Reisekosten. Einen Steuerberater brauchen Sie nur bedingt. Für Ihre Buchhaltung können Sie auch einen selbständigen Buchhalter beauftragen, dieser daf allerdings keinen Jahresabschluß machen. Für die Einkommensteuererklärung muss eine Einnahmen-Überschuß rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG erstellt werden und die Anlage EÜR ausgefüllt werden. Hier für gibt es aber Softwaren die nach der Erstellung der Buchhaltung automatisch eine Anlage EÜR erstellen.

Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben.

Gruß
Catrin

Hallo helfende Hand,
eine Selbstständigkeit setzt eine gewisse Buchführung voraus. Auch als Dienstleister haben Sie Kosten, z.B.
Telefon, Fahrtkosten, Porto usw… Für Sie reicht die
Einnahme/Überschußrechnung aus. Der Gewerbeüberschuß
oder Verlust wird in der Einkommensteuer über das Formu-
lar G erfaßt. Sie haben natürlich als Selbstständiger
mehr Möglichkeiten als ein Arbeitnehmer. Der Steuerberater für Selbstständige ist sehr teuer und wird Ihre Erträge fast aufbrauchen. Sollten Sie weitere
Fragen haben, melden Sie sich.

Grüße tilgba

Ja, richtig. Wenn du nichts zum ausgeben hast, jkannst du auch keine Betriebsausgaben geltend machen. Versuch es mal mit einer Pauschale von 5 % als Kosten. Vielleicht schluckt das Finanzamt das.

Gruß Hendik

Hallo
Leider kann ich dir keine Antwiórt geben du hast sie schon selber beantwortet das Steuerrecht ist sehr komplex daher lieber zum Steuerberater.
Gruß

hi,

ich habe mich vor einigen monaten spontan selbstständig
gemacht im Bereich Veranstaltungstechnik als „Hand“ Helfer bei
Veranstaltungen ( Ausladen, Aufbau, Abbau etc ) Da das ganze
jetzt doch länger läuft als gedacht, habe ich weiter mit dem
Thema Steuern befasst. Bis jetzt habe ich die UST Anmeldungen
selber gemacht. Ich habe mir jetzt die Einkommensteuer
Unterlagen angeschaut, die ich zu gegebener Zeit ausfüllen
muss.

Das einzige was ich gefunden habe ist mein Gesamteinkommen des
Jahres, da ich ja keine Auslagen habe ( Einkäufe etc. ) Ist es
richtig, das ich als Diensleister auch nicht mehr eintragen
muss?

Ich weiß auch, das es sicherer ist mir einen Steuerberater
nehmen sollte, was ich wohl auch irgendwann machen werde. Eine
antwort auf meine Frage hätte ich trozdem gerne.

Gruß

Hand :smile:

HI, die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer und du solltest dann unbedingt, die EÜR ausfüllen. Ich gebe immer als Tip, dass 30 % der Brutto-Einnahmen auf die Seite für Einkommensteuer, Gewerbesteuer und USt-Zahlungen auf die Seite gelegt werden sollte. Z.B. 100,00 EUR erhlten, 30 EUR aufs Sparbuch. Das sollte dann ganz gut klappen, um nicht mit den ersten Nachzahlungen der Einkommensteuer und den ersten Vorauszahlungen erschlagen zu werden. Durchschnittlich fallen in Deutschland 30 % Einkommensteuer an. Die erste Steuer fällt bei einem Jahreseinkmmen von rund 8.000 EUR an.