Hallo,
kann mir jemand sagen wo man die Ausbildungsvergütung bei der Einkommenssteuer angibt, wenn auf der Lohnsteuerbescheinigung nur der die Zeit nach der Ausbildung aufgeführt ist.
mfg
Seidy
Hallo,
kann mir jemand sagen wo man die Ausbildungsvergütung bei der Einkommenssteuer angibt, wenn auf der Lohnsteuerbescheinigung nur der die Zeit nach der Ausbildung aufgeführt ist.
mfg
Seidy
Servus,
für die Zeit der Ausbildung hat es auch eine Lohnsteuerbescheinigung (01.01.-Ausbildungsende) gegeben. Die kann man in Kopie vom Arbeitgeber bekommen; das ist aber nicht notwendig, weil die dort bescheinigten Werte dem Fiskus eh schon übermittelt worden sind und bei der Veranlagung eingespielt werden, wenn sie in der Steuererklärung nicht eingetragen waren.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder