Da ich mich mit 2 Freunden Selbstständig gemacht habe, muss ich jetzt auch die Einkünfte aus Selbständiger Arbeit bei meiner Einkommenssteuerklärung angeben. Da wir eine GbR gegründet haben bin ich nur zu einem bestimmten Prozentsatz am Gewinn und damit auch bei der Gewinnauschüttung beiteiligt. Muss ich dann trozdem bei der Steuererklärung den gesamten Umsatz (Gewinn/Verlust) der Firma angeben oder nur den Betrag den ich anteilig Verdiehnt habe? In welcher Feldnummer der Anlage GSE muss ich den Wert eintragen?
Oha! Bei einer GbR wird der Gewinn des „Unternehmens“ ja im Rahmen einer „gesonderten und einheitlichen Feststellung (GuE)“ festgelegt und auf die Beteiligten verteilt. Sowas solltet ihr eigentlich von eurem Steuerberater bekommen haben. Ansonsten muss der entstanden Gewinn gemäß des Gesellschaftervertrags verteilt werden bzw, wenn dieser nicht existiert, zu gleichen Teilen. Jeder trägt dann seinen Anteil in der Anlage GSE unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb ein, nicht den Gesamtgewinn des Unternehmens. Bei solchen Sachen solltet ihr _immer_ einen Steuerberater fragen. Natürlich kostet ein Beratungsgespäch Geld, aber das Risiko, hier etwas falsch zu machen und im Endeffekt zuviel Steuern zu zahlen ist ungleich höher. Und dann teurer!
Jens
Da ich mich mit 2 Freunden Selbstständig gemacht habe, muss
ich jetzt auch die Einkünfte aus Selbständiger Arbeit bei
meiner Einkommenssteuerklärung angeben. Da wir eine GbR
gegründet haben bin ich nur zu einem bestimmten Prozentsatz am
Gewinn und damit auch bei der Gewinnauschüttung beiteiligt.
Muss ich dann trozdem bei der Steuererklärung den gesamten
Umsatz (Gewinn/Verlust) der Firma angeben oder nur den Betrag
den ich anteilig Verdiehnt habe? In welcher Feldnummer der
Anlage GSE muss ich den Wert eintragen?
wie bereits gesagt: GuE feststellungserklärung besorgen. formulare vom FA holen (hauptformular, dazu Anlagen FB und anlagen FE1). diese sind eigentlich recht logisch aufgebaut, wenn es einfach ist musst du nur ein paar zahlen und daten eintragen.
konkret ist es so, dass die GbR eine steuernummer bekommt, unter der werden die gewinnanteile der gesellschafter festgestellt und automatisch in die einkommensteuererklärungen der gesellschafter übernommen. die eintragungen auf der anlage GSE in der einkommensteuererklärung (unter mitunternehmer) sind nicht zwingend, erleichtern dem FA aber die arbeit (hier angeben: „xyz GbR; Finanzamt A-Stadt; St.-Nr. xxx/yyy/zzzzz“ und den anteiligen gewinn.
in anlage FB kommen die persönlichen daten der gesellschafter (deren adressen, steuernummern und anteile) und in der FE1 wird der gewinn verteilt (für jeden gesellschafter eine spalte).
versuchs mal selber, erst wenns nicht geht, dann steuerberater zu rate ziehen.
zur GuE wird dann noch die gewinnermittlung und ggf. umsatzsteuer + gewerbesteuererklärung eingereicht.
mfg vom
showbee
p.s. am besten nächstes mal brett „steuern“ wählen!