Einkommensteuererklärung Auswärtstätigkeit

Hallo,

ich versuche gerade die Einkommensteuererklärung für 2010 zu machen. Als Berater bin ich immer viel unterwegs. Ich habe einen Firmenwagen, den ich gemäß der 1%-Regelung versteuere.
Im Jahr 2010 war ich genau an 40 Tagen an meinem Arbeitsort, also Firmensitz.
An genau 172 Tagen war ich unterwegs, teilweise mit dem Firmenwagen, teilweise bin ich geflogen.
Für alle Dienstreisen / Auswärtstätigkeiten habe ich entsprechend die Reisekosten inkl. Verpflegungspauschalen bei meinem Arbeitsgeber abgerechnet.

Wie fülle ich denn nun die Anlage N - „Entfernungspauschale“ aus?

Vielen Dank vorab für „sachdienliche Hinweise“,
Ole

Hallo,

m.E. koennen Sie nur die 40 Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz bei der Entfernungspauschale geltend machen.
Wenn Sie bei allen Auswaertstaetigkeiten bereits vom Arbeitgeber alle Reise- und Reisenebenkosten und Verpflegungsmehraufwendungen erstattet bekommen haben faellt mir momentan nichts ein, was Sie noch ansetzen koennten.

Bitte unterscheiden

  1. Weg von zu Hause zur REGELMÄßIGEN Arbeitsstelle BEIM Arbeitgeber (Firmensitz) hier an 40 Tagen
    => Entfernungspauschale 30 Cent je Entfernungs- kilometer, höhere Kosten nur gegen aufwendigen und peniblen Nachweis (Vollkotenrechnung + Trennung private und dienstliche Fahrten)

  2. Dienstreisen NUR AUßERHALB der regelmäßigen Arbeitsstelle BEIM Arbeitgeber hier an insgesamt 172 Tagen
    => Bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug Pauschale 30 Cent je GEFAHRENEM Kilometer

  • Verpflegungsmehraufwand
  • Flugkosten, Taxi, ÖPNV, Bahn, Fähren
  • Übernachtungskosten
  • Reisenebenkosten, z.B. Trinkgeld, Autobahn-WC-Kosten,
    Buchungskosten, Platzreservierung, usw.
  • gegebenenfalls Familienheimfahrten, ersatzweise Telefonate mit der Familie

Achtung in ALLEN Fällen sind immer alle Leistungen / Erstattungen von Dritten (= insbesondere der Arbeitgeber) abzuziehen!

Bei so viel Sachverhalt am besten ein Beiblatt und in der Anlage N lediglich den Betrag eintragen.

Hallo Ole,

puh, das geht ins Detail und ich bin leider nicht mehr so tief im Thema drin. Aber einen wichtigen Hinweis habe ich für Dich: bei der 1%-Regelung ist es ja so, dass für jeden Entfernungskilometer von Wohung/Arbeitsstätte 0,03% des ListenpreisesKFZ dazukommen. Der BFH hat entschieden, dass dies für die wirklich nur getätigten Fahrten gemacht werden muß - bei Dir also für 40 Tage im Jahr. Da kannst bei Deiner Personalabteilung auf jeden Fall mal nachfragen.

Ansonsten ist es mit Deinen Dienstreisen ja so: wenn Du von Deinem Arbeitgeber die steuerlich möglichen Beträge erstattet bekommen hast, dann kannst Du auch nichts weiteres über die Steuererklärung rausholen. Die Dienstfahrten mit dem Dienstfahrzeug sind nicht abzurechnen, weil Dir daraus ja keine Kosten entstanden sind.

Für die Entfernungspauschale in der STeuererklärung tust Du jetzt so, als ob Du keinen Dienstwagen hattest, weil Du ja über die 1%-Regelung auch Einnahmen versteuert hast. Jetzt ist nur noch wichtig, wieviel Du eben versteuert hast. Hast Du nur 40 Tage versteuert, wie es der BFH erlaubt, oder hast Du 230 Tage versteuert. Und das kann Dir nur die Lohnabrechnerin sagen.

Gruß
A.