Hallo zusammen,
quäle mich momentan noch mit der Steuererklärung für 2008 rum. Liegt zwar nicht im zeitlichen Rahmen aber die Steuerberaterin meint das würde noch klappen da die Frist überschreitung auf Sie zurückzuführen ist.
Nun habe ich aber folgendes Problem, ich habe eine Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2008. In diesem sind folgende Werte aufgeführt:
Bruttolohn: 20.515,79 €
Lohnsteuer: 2.157,00
Soli: 77,99 €
Kst.: 127,62 €
Hierfür soll ich laut Angaben der Steuerberaterin ca 700 € zurückbekommen. Da ich aber vom 01.01 - 30.06 noch Azubi war, bezieht sich die Lohnsteuer nur auf den 01.07 - 31.12. Bekannte mit ähnlich verhältnissen habe auch mehr wiederbekommen, da ich nicht so tief in der Materie stecke suche ich noch nach dem Fehler. Hab auch schon versucht der Beraterin dies zu erklären, aber scheinbar hat sie lediglich die Angaben der Lohnsteuerbescheinigung in ihr Elster Programm eingetragen.
Die 20.515,79 € beziehen sich aufs ganze Jahr. Die Lohnsteuer von 2.157 € nur auf das halbe Jahr der Festanstellung.
Hätte sie daher nicht das halbe Jahr als Azubi aus dem gesamt Brutto rausrechnen müssen, und nur das halbe Jahr der Festanstellung auf die sich die Lohnsteuer bezieht nutzen müssen?
Über antworten und anregungen wäre ich sehr dankbar 
Grüße,
Timo
Hallo,
also, wenn ich das jetzt richtig überblicke, dann solltest du vorsichtshalber mal mit gar keiner Steuererstattung rechnen 
Wie viel Steuern man zahlen muss, hängt ja vom zu versteuernden Einkommen ab. Bei dir zieht man dazu vom Bruttolohn den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920€, Krankenversicherungsbeiträge von maximal 1500€ und dann noch Vorsorgeaufwendungen von rund 700€ ab. (Das hängt eben davon ab, wie viel du das Jahr über in die Rentenversicherung einbezahlt hast. Dann gibts da noch eine Höchstbetragsberechnung und ich denke, bei dir dürften etwa 700€ abzugsfähig sein) Dann ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von 17.395€. Wenn du damit in die Einkommensteuertabellen schaust, kommt ziemlich genau die Steuer raus, die bislang bei dir einbehalten wurde, nämlich 2154€.
Ich kann mich aber auch täuschen 
Lieben Gruss
Ellen
Hi,
danke für die rasche Antwort. Müssten denn die ganzen 20.515,79 € für die Berechnung in Betracht gezogen werden`? Ich war ja die ersten 6 Monate Azubi mit ca 800 € einkommen. Und dafür war ich ja eigentl nicht Lohnsteuerpflichtig. Das sind ja dann auch ca. 4800 €. Meine Frage ist nun ob sowas nicht vorher berücksichtigt werden muss, dass die 2154 € sich nur auf ca 15.500 € Bruttolohn beziehen und nicht auf die 20.515 €.
Lieben Gruß
Hi,
nein, in dein Einkommen wird alles mit einbezogen, was du im Jahr verdienst. Ganz egal ob als Azubi oder Angestellter. Es ist richtig, dass du bei 800€ im Monat wahrscheinlich keine Steuern zahlen musst, aber eben nur dann, wenn du das ganze Jahr über 800€ pro Monat verdienst. Dann übersteigst du nämlich nicht den Grundfreibetrag. Aber im Endeffekt wird alles zusammengerechnet und dann geschaut, was da für eine Steuer rauskommt.
Hallo Timo,
in die Steuererklärung gehört der gasamte Jahresverdienst. Unabhängig ob du in den ersten Monaten Azubi (ohne Lohnsteuerabzug) warst, für das Finanzamt ist das unerheblich. Ich vermute du hast als Azubi unter 1.000,00 pro Monat verdient, denn da fällt noch keine Lohnsteuer an. Für die Erklärung wird aber immer der Gesamtverdient benötigt.
Mich wundert nur, wie deine Steuerberaterin auf eine Erstattung von ca. 700,00 kommt. Habe deine Werte mal in mein Programm eingegeben - allerdings ohne weitere Werbungskosten - da kommt ich nur auf eine Erstattung von knapp 30,00. Also lass dir die Berechnung mal richtig von ihr erklären. Übrigens ist die Frist zur Abgabe von „normalen“ Arbeitnehmern noch lange nicht abgelaufen, es sei denn, du hast noch andere Einkünfte.
Grüße aus Berlin
Dagmar
Hallo Timo,
bei einer Einkommensteuererklärung erklärt der Bürger immer, was er im gesamten Jahr an Einkünften hatte. Es ist dabei völlig unerheblich, ob Du nur im zweiten Halbjahr einen Steuerabzug von Deinem Lohn hattest. Du mußt es Dir im Prinzip so ähnlich vorstellen wie Deine monatlichen Abschlagszahlungen an die Stadtwerke für Deinen Stromverbrauch.
Beispiel: am 01.01. ziehst Du in eine neue Wohnung in einer neuen Stadt. Die Stadtwerke stellen Dir zwar Strom zur Verfügung, haben aber vergessen, Dir einen monatlichen Abschlag in Rechnung zu stellen. Ab Juli bemerken die ihren Fehler und stellen Dir von Juli bis Dezember monatlich 100 Euro in Rechnung. Am 31.12. wird dann der Strom abgelesen, den Du ja im ganzen Jahr verbraucht hast und Du bekommst im Januar des Folgejahres eine Rechnung über 350 Euro Stromkosten. Von diesen Stromkosten ziehen die Stadtwerke dann die 6x100 Euro ab, die Du ja bereits als Vorauszahlung geleistet hast. Also bekommst Du wieder etwas zurück.
Übertragen auf das harte Leben eines Steuerzahlenden Bürgers ist der Stromverbrauch quasi Dein Bruttolohn und der monatliche Abschlag Deine Lohnsteuer. Du mußt also immer alles übers ganze Jahr sehen (es ist ja auch völlig egal, in welchem Monat Du wieviel Strom verbraucht hast).
Jetzt ist es nur noch wichtig, daß Du dem Steuerberater auch alle Deine Kosten nennst, die Du im Zusammenhang mit Deiner Tätigkeit hattest. Da fängt es bei Fahrten zur Berufsschule und zur Arbeitsstätte an, geht über Fahrten zu irgendwelchen Schulungseinrichtungen, Messen, Betriebsbesichtigungen bis hin zu Bürobedarf, Computer, Regal, Schreibtischstuhl,Schreibtisch (brauchst Du ja alles, wenn Du Lehrling warst - mußt ja schließlich zu Hause arbeiten). Arbeitszimmer geht nicht - es gehen nur Arbeitsmaterialien. Evtl. hattest Du Kosten für Arbeitskleidung (diese können auch pauschal angesetzt werden). Und und und … aber dafür hast Du ja einen Steuerberater.
Je mehr Kosten Du ansetzen kannst, desto mehr bekommst Du vom Finanzamt wieder erstattet.
Und so war das wahrscheinlich bei Deinen Bekannten, die mehr erstattet bekommen haben. Es kommt z.B. auch darauf an, ob Du Spenden ansetzt oder ob Du Krankenkosten hattest. Wenn Du einen eigenen Haushalt hattest, dann ist das Stichwort „haushaltsnahe Dienstleistungen“ noch wichtig.
Du siehst schon - alles nicht so einfach (… wenn man’s doppelt nimmt *g*).
Wünsch Dir viel Erfolg und wenn Du noch Fragen haben solltest, dann darfst Dich gerne nochmals melden.
Viele Grüße
Andrea