Guten Tag,
Wie müssen US-Gehälter nach DBA in der Erklärung angebeben werden und wie wird das Ganze berechnet,wenn ein US-Bürger als Zivilist für das US-Militär arbeitet und seine deutsche Ehefrau sich für die Steuerklasse 3 entschieden hat?
Vielen Dank.
Ex-Army-Wife
technische Fachkräfte Natotruppenstatut
Hi,
Wie müssen US-Gehälter nach DBA in der Erklärung angebeben
werden und wie wird das Ganze berechnet,wenn ein US-Bürger als
Zivilist für das US-Militär arbeitet und seine deutsche
Ehefrau sich für die Steuerklasse 3 entschieden hat?
Dazu müsste man wissen, ob der US-Bürger als technische Fachkraft eingesetzt ist. Für diese gelten auch die Bestimmungen des Natotruppenstatus, siehe
http://209.85.129.132/search?q=cache:fkJPGanm7_kJ:ww…
dort er ab: „zu Ziffer 8“
1.1 Technische Fachkräfte gemäß Artikel 73 des Zusatzabkommens
Hat der US-Bürger diese Eigenschaft, kann es sein, dass er nicht als unbeschränkt steuerpflichtig gilt und somit die Ehefrau nur eine Einzelveranlagung durchführen kann. Es kommt dann aber auf viele Details an. Ist eine Einzelfallentscheidung.
Wenn er keine Hilfskraft in diesem Sinne ist, sind die Lohneinkünfte steuerfrei mit Progressionsvorbehalt, Anlage N bei Kennziffer 139 einzutragen.
Schöne Grüße
C.