Hallo Forum!
Ich habe eine Frage und gebe dazu zunächst die Rahmenbedingungen an:
Ich bin Angestellter und meine mit mir zusammenlebende Ehefrau hat ein Kleingewerbe laufen.
Wir müssen nun erstmals die Einkommensteuererklärung machen in dieser Konstellation, da das Gewerbe in 2011 begonnen wurde.
Die Frage:
Muss ein Steuerberater nun zuerst die Einkommensteuererklärung für das Gewerbe und danach die für uns als Ehepaar anfertigen???
Ich hätte gedacht, dass ich eine „normale“ Einkommensteuererklärung mache und die Anlage EÜR dranpacke… Denn das uns mittlerweile vorliegende Ergebis ist 1. sauteuer und 2. habe ich zum Gewerbe die EÜR vollkommen detailliert als Excel-Tabelle vorgelegt, so dass man nur abschreiben brauchte!!!
Bitte um Euere sachdienlichen Hinweise, was muss bzw. was kann bzw. was soll.
DANKE!!!