Einkommensteuererklärung Ehepaar + Kleingewerbe!

Hallo Forum!
Ich habe eine Frage und gebe dazu zunächst die Rahmenbedingungen an:
Ich bin Angestellter und meine mit mir zusammenlebende Ehefrau hat ein Kleingewerbe laufen.
Wir müssen nun erstmals die Einkommensteuererklärung machen in dieser Konstellation, da das Gewerbe in 2011 begonnen wurde.

Die Frage:
Muss ein Steuerberater nun zuerst die Einkommensteuererklärung für das Gewerbe und danach die für uns als Ehepaar anfertigen???
Ich hätte gedacht, dass ich eine „normale“ Einkommensteuererklärung mache und die Anlage EÜR dranpacke… Denn das uns mittlerweile vorliegende Ergebis ist 1. sauteuer und 2. habe ich zum Gewerbe die EÜR vollkommen detailliert als Excel-Tabelle vorgelegt, so dass man nur abschreiben brauchte!!!

Bitte um Euere sachdienlichen Hinweise, was muss bzw. was kann bzw. was soll.
DANKE!!!

Hallo Zauberer,

die Sache mit der EÜR ist ja schonmal richtig. Aber bei der Einkommensteuererkärung gehört dann auch die Anlage G dazu. Aber was ist nun mit einer Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung für das Gewerbe Deiner Frau?
Beim Thema Gewerbesteuer bin ich bißle raus. Bei Umsatzsteuer kann es sein, dass Deine Frau unter die Kleinunternehmerregelung fällt, aber das müßtet Ihr ja schon alles unterm Jahr geklärt haben, weil sie ja Rechnungen schreiben mußte.

Die Gewerbesteuererklärung ist quasi die Einkommensteuererklärung für das Gewerbe. Das Ergebnis des Gewerbes muß hat stehen, damit Du es in Deiner normalen Einkommensteuererklärung auf Anlage G berücksichtigen kannst.

Grüße
Andrea

Hallo,

bei Ihrer normalen Einkommensteuererlaerung fuer 2011 muessen Sie fuer die Einkuenfte aus Gewerbebetrieb Ihrer Frau die Anlage G hinzufuegen. Hierbei lohnt es sich zu pruefen, ob anstatt einer Zusammenveranlagung eine getrennte Veranlagung fuer Sie ein besseres Ergebnis herauskommt. Dies ist natuerlich abhaengig u.a. von der Hoehe des Gewinns/Verlust der Gewinneinkuenfte. Rate Ihnen dafuer eine Steuersoftware zu waehlen die Ihnen mit wenigen Klicks die unterschiedlichen Ergebnisse aufweist.

Ein gutes Steuerprogramm für den PC ist sinnvoll, da man durch die Eingabeformulare „geführt“ wird.

  1. Die gemeinsame Einkommensteuererklärung wie üblich machen, aber auf dem Mantelbogen Seite 2, Zeile 32 auf der rechten Seite! Gewerbebetrieb lt. Anlage G für Ehefrau ankreuzen.

  2. Das Formular EÜR sollte man als Gewerbetreibender selbst ausfüllen können.

  3. In der Anlage G die Ergebniss aus dem Formular EÜR (Seite 3, Zeile 72) eintragen.

  4. Mit einem Steuerprogramm für den PC, z.B der Steuer-Spar-Erklärung von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft, in jedem Steuerjahr prüfen, ob eine getrennte Veranlagung oder eine gemeinsame Veranlagung besser ist.

  5. Bei Gewerbe usw. sollte man überlegen ob aus Haftungsgründen nicht eine offizielle strikte Gütertrennung sinnvoll ist.