Einkommensteuererklärung / Fahrkosten von der Agentur für Arbeit

Schönen Guten Abend Community,

ich war grade dabei meine Einkommenssteuererklärung zu machen. Dabei stoße ich auch folgendes Problem!

Im Jahr 2012 habe ich vom April bis zum September von der Agentur für Arbeit 260 € Fahrkosten bezahlt bekommen, für eine tägliche Fahrtstrecke von je 125KM. Die 260 € haben genau das Bahnticket abgedeckt, welches ich genutzt habe.

Wie muss ich diese gezahlte Leistung in meiner Ekst. angeben?

Vielen Dank für die Hilfe!

Gruß Patrick

Hallo,

der Ersatz von Werbungskosten ist anzugeben. I.d.R. gibts vom Arbeitsamt eine Bescheinigung, in der das auch drinsteht.

Sind die Fahrtkosten im Leistungsnachweis 2012 vom Jobcenter enthalten? Falls ja, gehören Sie in die Anlage N, Seite 1, Lohnersatzleistungen. Falls nein, oder gesondert ausgewiesen, gehören Sie in die Anlage N, Seite 2, steuerfrei ersetzte Fahrtkosten. Tragen Sie auf jeden Fall die Fahrtkosten (125 Tage á 63 km einfache Fahrt mit öff. Verkehrsmitteln) in die Anlage N ein.

Ich habe das Formular nicht vor mir, aber gibt es dort nicht auch die Frage nach Erstattungen durch den Arbeitgeber? Dort würde ich dann die 260€ eintragen. Und ansonsten die gefahrenen Kilometer für die Zeit eintragen.

Hallo,
Am besten wenn sie für diesen Zeitraum gar keine Fahrkosten angeben.
Falls Sie irgendwelche Papiere von der Agentur für Arbeit beilegen müssen,kann es sein das die Fahrkosten hier nur durch eine Nummer eventuell schon vermerkt sind,was wir alle nicht wissen.
Wenn Sie in den anderen Monaten einen Arbeitsweg mit Auto oder Bahn hatten,bekommen Sie für jeden Km 0,30cent einfach erstattet oder das beigelegte Bahnticket.

Gruß
monika61

Hallo,

Ja das musst du.

MfG
Michelle