Hallo nochmal und danke für deine Antwort 
Man darf immer eine getrennte Verankagung machen - aber das
ist hier völlige unsinnig bzw. SEHR TEUER! das Kindergeld ist
keine Einnahme im steuerlichen Sinn!
Frage stellte sich deshalb, weil F bereits im Vorfeld via Elster am Beispiel von 2010 eine Einkommensteuererklärung zum Test ausgefüllt hat. Einmal mit getrennter Veranlagung, wo F gar nichts nachzahlen musste, ja sogar noch die Spenden ausbezahlt bekommen hätte und M bei der getrennten auch noch eine Steuerrückerstattung erhielt. Eine Testversion wurde mit Zusammenveranlagung gemacht, wo dann allerdings bei dem besagten voraussichtlichen Einnahmen von F ca. 500,- Steuer nach zu zahlen gewesen wären laut Elster. Die Eingaben wurden korrekt gemacht, d.h. wurden einfach vom Vorjahr des Ehegatten übernommen wo F noch keine eigenen Einnahmen hatte und entsprechend abgeändert. Und genau deshalb hat sich mir eben die nächste Frage gestellt…
Wenn F & M nun eine gemeinsame Veranlagung machen MÜSSEN,
werden dann beide Einkünfte einfach nur zusammengezählt und
aus diesem Betrag die Einkommensteuer errechnet oder wird auch
hier der Freibetrag berücksichtigt?
JA; NATÜRLICH werden beide Grundfreiberäge berücksichtigt!
Noch ein guter Rat: beim ersten Mal einen Fachmann aufsuchen,
denn bei soviel Unkenntnis… und lohnt sich überhaupt eine
Nebentätigkeit für nur 3500,-- pro Jahr!
Das hätte F ohnehin vor, allerdings wollte sich F noch im Vorfeld über ein paar Sachen erkundigen ohne gleich einen Steuerberater hinzuzufügen.
Und ja, in dem Fall würde es sich quasi „lohnen“ da F zeitl. einfach momentan noch zu stark eingeschränkt ist (Kleinkind mit 2 Jahren) und sich das allerdings in den Folgejahren ändern würde. D.h. es wäre quasi eine Art „Projekt“ zum üben im ersten Jahr bis das Kind in den KiGarten geht, ausserdem ist da ja auch von 3500,- Reingewinn die Rede. Im Anfangsjahr hat man ja auch noch einige Anschaffungen die z.T. nicht zum abschreiben sind und somit einfach komplett unter Ausgaben dazugezählt werden.
Und wenns gut läuft dann kommen die Kunden ja ohnehin durch Mundpropaganda, Zeitungsannoncen usw. vermehrt in den Folgejahren - hoffe ich 
Auch muß dazu erwähnt werden, dass F ja noch das ganze Jahr in Elternzeit ist und somit Familienmitversichert - was bei einer höheren Einnahme dazu führen würde dass diese sich wieder selbst versichern müsste.
Bremst mich, wenn ich da jetzt auch total falsch liege…
Aber eine Frage hätte ich trotzdem noch, vielleicht kann mir das noch jemand beantworten:
Ich habe irgendwo mal gelesen, dass man sofern man keine eigenen Angestellten hat unter die Sparte Scheinselbständig fällt?
Danke nochmal 
LG Sissi