Einkommensteuererklärung Gewerbe / verheiratet

Hallo zusammen

Mal angenommen folgender Sachverhalt würde bestehen:

Ehemann (M) hat Steuerklasse 3, Ehefrau (F) hat Steuerklasse 5 und haben ein gemeinsames Kind. F bezieht keinerlei Einkünfte (bis auf das Kindergeld, Elterngeld wurde bereits 2010 eingestellt, hier wäre also nichts mehr zu beachten). F will nun Anfang 2011 ein Gewerbe anmelden und geht von einer jährlichen Einnahme (EÜR - Reingewinn) von ca. 3500 Euro aus, was also unter dem Einkommensteuer Freibetrag von 8004 (für 2010) liegt.

F & M wollen am Jahresanfang 2012 die Einkommensteuererklärung für 2011 machen wollen, fragen sich allerdings ob gemeinsame oder getrennte Veranlagung sinnvoller ist bzw. nicht sogar ein Muß.

Müssen F & M eine gemeinsame Veranlagung machen oder können/dürfen die beiden auch eine getrennte Veranlagung wählen obwohl F keinerlei Bezüge ausser d. Kindergeld und dem Gewerbeeinnahmen hat?

Müssen (sofern getrennte Veranlagung möglich) beide die Anlage Kind zu gleichen Teilen beifügen (also jew. die Hälfte) obwohl nur F Kindergeld bezieht?

Wenn F & M nun eine gemeinsame Veranlagung machen MÜSSEN, werden dann beide Einkünfte einfach nur zusammengezählt und aus diesem Betrag die Einkommensteuer errechnet oder wird auch hier der Freibetrag berücksichtigt?

Grüße
Sissi

Hallo zusammen

Mal angenommen folgender Sachverhalt würde bestehen:

Ehemann (M) hat Steuerklasse 3, Ehefrau (F) hat Steuerklasse
5 und haben ein gemeinsames Kind. F bezieht keinerlei
Einkünfte (bis auf das Kindergeld, Elterngeld wurde bereits
2010 eingestellt, hier wäre also nichts mehr zu beachten). F
will nun Anfang 2011 ein Gewerbe anmelden und geht von einer
jährlichen Einnahme (EÜR - Reingewinn) von ca. 3500 Euro aus,
was also unter dem Einkommensteuer Freibetrag von 8004 (für
2010) liegt.

F & M wollen am Jahresanfang 2012 die
Einkommensteuererklärung für 2011 machen wollen, fragen sich
allerdings ob gemeinsame oder getrennte Veranlagung sinnvoller
ist bzw. nicht sogar ein Muß.

Müssen F & M eine gemeinsame Veranlagung machen oder

können/dürfen die beiden auch eine getrennte Veranlagung
wählen obwohl F keinerlei Bezüge ausser d. Kindergeld und dem
Gewerbeeinnahmen hat?

Man darf immer eine getrennte Verankagung machen - aber das ist hier völlige unsinnig bzw. SEHR TEUER! das Kindergeld ist keine Einnahme im steuerlichen Sinn!

Müssen (sofern getrennte Veranlagung möglich) beide die

Anlage Kind zu gleichen Teilen beifügen (also jew. die Hälfte)
obwohl nur F Kindergeld bezieht?

Ja - jeder hat ein halbes Kind1

Wenn F & M nun eine gemeinsame Veranlagung machen MÜSSEN,

werden dann beide Einkünfte einfach nur zusammengezählt und
aus diesem Betrag die Einkommensteuer errechnet oder wird auch
hier der Freibetrag berücksichtigt?

JA; NATÜRLICH werden beide Grundfreiberäge berücksichtigt!

Grüße

Sissi

Noch ein guter Rat: beim ersten Mal einen Fachmann aufsuchen, denn bei soviel Unkenntnis… und lohnt sich überhaupt eine Nebentätigkeit für nur 3500,-- pro Jahr!

E.

Hallo nochmal und danke für deine Antwort :smile:

Man darf immer eine getrennte Verankagung machen - aber das
ist hier völlige unsinnig bzw. SEHR TEUER! das Kindergeld ist
keine Einnahme im steuerlichen Sinn!

Frage stellte sich deshalb, weil F bereits im Vorfeld via Elster am Beispiel von 2010 eine Einkommensteuererklärung zum Test ausgefüllt hat. Einmal mit getrennter Veranlagung, wo F gar nichts nachzahlen musste, ja sogar noch die Spenden ausbezahlt bekommen hätte und M bei der getrennten auch noch eine Steuerrückerstattung erhielt. Eine Testversion wurde mit Zusammenveranlagung gemacht, wo dann allerdings bei dem besagten voraussichtlichen Einnahmen von F ca. 500,- Steuer nach zu zahlen gewesen wären laut Elster. Die Eingaben wurden korrekt gemacht, d.h. wurden einfach vom Vorjahr des Ehegatten übernommen wo F noch keine eigenen Einnahmen hatte und entsprechend abgeändert. Und genau deshalb hat sich mir eben die nächste Frage gestellt…

Wenn F & M nun eine gemeinsame Veranlagung machen MÜSSEN,

werden dann beide Einkünfte einfach nur zusammengezählt und
aus diesem Betrag die Einkommensteuer errechnet oder wird auch
hier der Freibetrag berücksichtigt?

JA; NATÜRLICH werden beide Grundfreiberäge berücksichtigt!

Noch ein guter Rat: beim ersten Mal einen Fachmann aufsuchen,
denn bei soviel Unkenntnis… und lohnt sich überhaupt eine
Nebentätigkeit für nur 3500,-- pro Jahr!

Das hätte F ohnehin vor, allerdings wollte sich F noch im Vorfeld über ein paar Sachen erkundigen ohne gleich einen Steuerberater hinzuzufügen.

Und ja, in dem Fall würde es sich quasi „lohnen“ da F zeitl. einfach momentan noch zu stark eingeschränkt ist (Kleinkind mit 2 Jahren) und sich das allerdings in den Folgejahren ändern würde. D.h. es wäre quasi eine Art „Projekt“ zum üben im ersten Jahr bis das Kind in den KiGarten geht, ausserdem ist da ja auch von 3500,- Reingewinn die Rede. Im Anfangsjahr hat man ja auch noch einige Anschaffungen die z.T. nicht zum abschreiben sind und somit einfach komplett unter Ausgaben dazugezählt werden.

Und wenns gut läuft dann kommen die Kunden ja ohnehin durch Mundpropaganda, Zeitungsannoncen usw. vermehrt in den Folgejahren - hoffe ich :wink:

Auch muß dazu erwähnt werden, dass F ja noch das ganze Jahr in Elternzeit ist und somit Familienmitversichert - was bei einer höheren Einnahme dazu führen würde dass diese sich wieder selbst versichern müsste.

Bremst mich, wenn ich da jetzt auch total falsch liege…

Aber eine Frage hätte ich trotzdem noch, vielleicht kann mir das noch jemand beantworten:
Ich habe irgendwo mal gelesen, dass man sofern man keine eigenen Angestellten hat unter die Sparte Scheinselbständig fällt?

Danke nochmal :smile:
LG Sissi

Das wurde geschrieben:

F bezieht keinerlei Einkünfte

und:

Einmal mit getrennter Veranlagung, wo F gar nichts nachzahlen mußte, : ja sogar noch die Spenden ausbezahlt bekommen hätte

Wie kann das sein?

Klingt nicht logisch.

Im übrigen ist es sehr unwahrscheinlich, daß man in den beschriebenen Konstellationen mit der getrennten Veranlagung besser als mit der Zusammenveranlagung kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo nochmal und danke für deine Antwort :smile:

Man darf immer eine getrennte Verankagung machen - aber das
ist hier völlige unsinnig bzw. SEHR TEUER! das Kindergeld ist
keine Einnahme im steuerlichen Sinn!

Frage stellte sich deshalb, weil F bereits im Vorfeld via
Elster am Beispiel von 2010 eine Einkommensteuererklärung zum
Test ausgefüllt hat. Einmal mit getrennter Veranlagung, wo F
gar nichts nachzahlen musste, ja sogar noch die Spenden
ausbezahlt bekommen hätte und M bei der getrennten auch noch
eine Steuerrückerstattung erhielt. Eine Testversion wurde mit
Zusammenveranlagung gemacht, wo dann allerdings bei dem
besagten voraussichtlichen Einnahmen von F ca. 500,- Steuer
nach zu zahlen gewesen wären laut Elster. Die Eingaben wurden
korrekt gemacht, d.h. wurden einfach vom Vorjahr des Ehegatten
übernommen wo F noch keine eigenen Einnahmen hatte und
entsprechend abgeändert. Und genau deshalb hat sich mir eben
die nächste Frage gestellt…

Das hätte F ohnehin vor, allerdings wollte sich F noch im
Vorfeld über ein paar Sachen erkundigen ohne gleich einen
Steuerberater hinzuzufügen.

Aber eine Frage hätte ich trotzdem noch, vielleicht kann mir
das noch jemand beantworten:

Ich habe irgendwo mal gelesen, dass man sofern man keine
eigenen Angestellten hat unter die Sparte Scheinselbständig
fällt?

aber nur, wenn man nur für einen Auftraggeber arbeitet!

Gerne E.

Hallo :smile:

F bezieht keinerlei Einkünfte
Einmal mit getrennter Veranlagung, wo F gar nichts nachzahlen mußte, : ja sogar noch die Spenden ausbezahlt bekommen hätte

Wie kann das sein?
Klingt nicht logisch.
Im übrigen ist es sehr unwahrscheinlich, daß man in den
beschriebenen Konstellationen mit der getrennten Veranlagung
besser als mit der Zusammenveranlagung kommt.

ja das ist es eben, was F auch so stutzig macht… Ich meine eben, dass ich auch davon ausging, dass die Freibeträge bei gem. Veranlagung zusammenaddiert werden. Bei der Test-Elster ist bei F allerdings wie gesagt mit einem Reingewinn von 3500,- und nem halben Kind + Spesen usw. eine Erstattung von bisschen was über 40,- rausgekommen. M hatte eine Rückerstattung von ca. 150,- bei getrennter Veranlagung.

Bei gemeinsamer Veranlagung und wieder dieser Konstellation wurde von Elster berechnet, dass M & F ca. 500,- nachbezahlen müssten. Kann das in etwa hingehen wenn man von einem angenommenem Einkommen von M mit ca. 40k rechnet und den Gewerbeeinnahmen von F mit 3500,-. Ich werd nicht mehr schlau aus dem ganzen…

Man kann dem ganzen Test-Berechnen wohl nicht so viel Glauben schenken denke ich… Habe aber wie gesagt eigentlich meines Wissens alles richtig eingegeben, eben wie die Jahre zuvor auch (Übernahme via Elster) und als Zusatz nur die evtl. zu erwartenden Einnahmen vom Gewerbe.

thx und lg
sissi

aber nur, wenn man nur für einen Auftraggeber arbeitet!

hmm… und mal angenommen, die Schwester von F würde mit ins „Unternehmen“ als 400,- Kraft einspringen? Oder anderer Fall, M meldet das Gewerbe an und stellt F dann ein? Oder geht das innerhalb des Verwandschaftsgrades nicht?

Ist zwar eigentlich egal, ich hoffe ja nicht dass F nur einen einzigen Kunden bekommt allerdings kanns ja am Anfang auch noch ein bisschen schwerer anlaufen… Man weis ja nie…