Hallo
Kann ein Grenzgänger nach Frankreich mit Wohnsitz in Deutschland in der Einkommensteuererklärung Werbungskosten absetzen.Der Grenzgänger bezieht nur Lohn in Frankreich. Eine schwierige Frage aber vielleicht kann jemand darauf Antworten.
Hallo
Kann ein Grenzgänger nach Frankreich mit Wohnsitz in
Deutschland in der Einkommensteuererklärung Werbungskosten
absetzen.Der Grenzgänger bezieht nur Lohn in Frankreich. Eine
schwierige Frage aber vielleicht kann jemand darauf Antworten.
Hallo Stefan,
angenommen, du bist wirklich Grenzgänger im Sinne des DBA, wirst du ganz normal in Deutschland besteuert.
Grenzgänger ist man nur dann, wenn sowohl Arbeitsstätte als auch Wohnort nicht mehr als jeweils 20 km von der Grenze entfernt ist.
Das ergibt sich aus dem Zusatzprotokoll zum DBA, Art. 3 Abs. 5:
http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_3792…
Dann kannst du natürlich sämtliche Werbungskosten angeben, die du auch bei einer Arbeitsstätte in Deutschland hättest.
Sollte das nicht der Fall sein, bitte nochmal melden !
gruß
Peter