Angenommen ein rumänischer Bürger lebt seit 10 Jahren in Deutschland und befindet sich auch seitdem in einem Angestelltenverhältnis. Er hat eine Frau und 2 Kinder, wobei seit Ende 2007 die Frau sowie 1 Kind wieder zurück nach Rumänien sind. Nun die Frage zur Einkommensteuererklärung 2008 - Kann der rumänische Bürger, der sich überwiegend in Deutschland aufhält und dort auch arbeitet Heimfahrten zu seiner Frau/Kind nach Rumänien ansetzen. Angenommen 6 - 8 Fahrten im Jahr!
Vielen Dank
Hallo,
ja, das kann er, soweit der ausländische Haushalt der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist, was immer zu unterstellen ist, wenn die Eheleute eine funktionierende Ehe führen und die Frau nicht aus Gründen der Scheidungsanbahnung verzogen ist.
Indiz für den Mittelpunkt sind mindestens 6 Fahrten jährlich, wobei bei Fahrten ins Ausland auch weniger Fahrten ausreichend sind.
Fahrten mit Bahn oder Kfz können mit der Entfernungspauschale angesetzt werden, Flugkosten mit den tatsächlich entstandenen Kosten nach Beleg.
Gruß
Lawrence
Vielen Dank für den Hinweis. Ich gehe davon aus, dass nur ein Weg jeweils mit 0,30 Euro angerechnet werden können oder? Oder kann er Hin-und Rückweg anrechnen?
Gruß Marc
Hallo Marc,
nur die einfache Strecke.
Gruß
Lawrence