Einkommensteuererklärung: Home-Office

Person X arbeitete im Jahr 2012 von September bis Dezember im Home-Office (als Angestellte/r). 1 im Monat fährt Person X für 2 Tage zur Arbeitsstätte. Die Fahrtkosten (öffentliche Verkehrsmittel) übernimmt der Arbeitgeber. Den Rest des Monats arbeitet Person X komplett im Home-Office.

Wie gibt Person X dies korrekt in der privaten Einkommensteuererklärung an?

  1. Kann/Sollte Person X die Fahrtkosten bzw. die Entfernung zum Arbeitsplatz, trotz Erstattung noch irgendwie geltend machen (Entfernungspauschale)?

  2. Person X möchte die Kosten für das Arbeitszimmer bei der Einkommensteuer als Werbungskostendie anerkennen lassen. Wie rechnet Person X anteilig die Mietkosten aus, wenn das Arbeitszimmer ca. 15m² hat?

Die Erstattung wird gegen die Enfernungspauschale gegengerechnet.
Wird also nur der Betrag als Werbungskosten angesetzt , soweit die Pauschale die Erstattung übersteigt.
Übersteigt die Erstattung die Werbungskosten ist zusätzlicher Arbeitslohn zu versteuern.

Beim Arbeitszimmer kommt es drauf an…

  1. Wo ist der qualitative Schwerpunkt der Tätigkeit also wo wird die Hauptaufgabe ausgeführt ( Beispiel: Versicherungsmakler hat der Schwerpunkt bei den Kunden)
  2. Steht beim Arbeitgeber ein Arbeitsplatz, heißt ein Büro bzw ein Schreibtisch für die Tätigkeit zur Verfügung und wird daher die Tätigkeit nur aus privaten Interesse von zu Hause ausgeführt

Ansonsten wenn das Arbeitszimmer anzuerkennen ist einfach nach m²

Z.B. : Warmmiete 1.000 € ; Wohnung 100 m² ; Arbeitszimmer 10 m²
-> 1/10 der Miete als WK -> 100€

Außerdem kann noch die Einrichtung des Zimmers usw als WK angesetzt werden.
Etwaige unangekündigte Besuche des Finanzamtes zur Überprüfung der Richtigkeit sind nicht ausgeschlossen

Hi,

  1. Steht beim Arbeitgeber ein Arbeitsplatz, heißt ein Büro bzw
    ein Schreibtisch für die Tätigkeit zur Verfügung und wird
    daher die Tätigkeit nur aus privaten Interesse von zu Hause
    ausgeführt

Hier hilft es ungemein, wenn der Arbeitgeber dem AN bescheinigt, dass im Büro kein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht und der AN deshalb X% seiner Tätigkeit von zu Hause aus erledigt.

Grüße