Einkommensteuererklärung- ja oder nein?

Guten Morgen!!!

Ist der Arbeitnehmer verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben??? Ein Mann und seine Ehefrau haben seit bestimmt 4 Jahren dies nicht mehr getan. Grund: es gab nur ca.15 Euro zurück und die Formulare wurden immer undurchsichtiger.

Ein Anruf der Ehefrau beim Finanzamt und es wurde mitgeteilt, nein, man müsse nicht unbedingt eine Einkommensteuererklärung einreichen. Super!

Nun bekam das Paar ein Anruf der Hausbank. In den letzten zwei Jahren hätten sie Abgeltungssteuer für einige wenige Zinserträge ans Finanzamt leisten müssen. Der Freistellungsauftrag war zu gering. Was das Finanzamt bei der Steuerkerklärung gesagt hätte? Nichts, da keine gemacht wurde. Es wurde von der Bank drauf hingewiesen, man müsse dies tun, weil sonst garantiert eine Aufforderung zur evtl. Steuernachzahlung kommen würde. Häh???

Nun meine Frage: muss das Paar die Steuererklärungen der letzten Jahre nachreichen? Oder passiert überhaupt nichts? Beim Finanzamt will man nicht anrufen um keine schlafenden Hunde zu wecken.

Ich freue mich auf Antworten ( am liebsten: nein, es besteht keine Verpflichtung :smiley: )

Gruss China

Ist der Arbeitnehmer verpflichtet eine
Einkommensteuererklärung abzugeben???

Unter Umständen - ja. Zum Beispiel bei Anwendung der Steuerklassen 3/5, 6 oder auch bei Vorhandensein von Einkommensersatzleistungen.

Ein Mann und seine
Ehefrau haben seit bestimmt 4 Jahren dies nicht mehr getan.
Grund: es gab nur ca.15 Euro zurück und die Formulare wurden
immer undurchsichtiger.

Na, der Grund wäre bei Erklärungspflicht nicht als Rechtfertigung geeignet.

Ein Anruf der Ehefrau beim Finanzamt und es wurde mitgeteilt,
nein, man müsse nicht unbedingt eine Einkommensteuererklärung
einreichen. Super!

Mündlich / telefonisch: Super „verbindlich“!

Nun bekam das Paar ein Anruf der Hausbank. In den letzten zwei
Jahren hätten sie Abgeltungssteuer für einige wenige
Zinserträge ans Finanzamt leisten müssen. Der
Freistellungsauftrag war zu gering. Was das Finanzamt bei der
Steuererklärung gesagt hätte? Nichts, da keine gemacht wurde.
Es wurde von der Bank drauf hingewiesen, man müsse dies tun,
weil sonst garantiert eine Aufforderung zur evtl.
Steuernachzahlung kommen würde. Häh???

Nein, so pauschal stimmt das nicht.

Steuernachzahlung würde sich nach dem seit ein paar Jahren gültigem Rechtsstand aufgrund von Kapitalerträgen nur dann ergeben, wenn man z. B. zu viele Zinsen (über den Freibeträgen) abschlagsteuerfrei erhalten hat oder die Kirchensteuerpflicht gegenüber der Bank verschwieg. Ansonsten behält ja die - deutsche - Bank bereits den höchstmöglichen Steuerbetrag ein.

Nun meine Frage: muß das Paar die Steuererklärungen der
letzten Jahre nachreichen?

Kommt drauf an, ob es verpflichtet ist. Dazu fehlen die notwendigen Angaben.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Die Begründung der Bank stimmt nicht, denn Steuern wurden ja bereits gezahlt.

Ob man aus anderen Gründen verpflichtet ist, kann hier nicht geklärt werden.