Hallo,
letztes Jahr (2010) hab ich ein Kleingewerbe angemeldet in Stadt A. Bin aber kaum tätig geworden, habe einmal in 2010 eine Zahlung erhalten und dann in 2011 (aber aufgrund meiner Tätigkeit in 2010). Habe das Kleingewerbe immer noch nicht abgemeldet, weil eine Zahlung noch fällig ist (für meine Tätigkeit in 2010).
Im Dezember 2010 sind wir in eine andere Stadt gezogen. Mein Gewerbe habe ich nicht umgemeldet, da ich da schon nichts mehr aktiv gemacht habe.
Meine Frage ist jetzt bei der Einkommensteuererklärung 2010, die ich ja ans Wohnsitzfinanzamt (also Stadt B) abgeben muss, kann ich dann auch einfach die Einnahmen-Überschussrechnung mit abgeben? Hat das alte FA von Stadt A nichts mehr damit zu tun? Wo muss ich mein Gewerbe abmelden? Auch in Stadt A?
Hoffe, das ist einigermaßen verständlich.
Danke!