Einkommensteuererklärung/Kleingewerbe Umzug?

Hallo,

letztes Jahr (2010) hab ich ein Kleingewerbe angemeldet in Stadt A. Bin aber kaum tätig geworden, habe einmal in 2010 eine Zahlung erhalten und dann in 2011 (aber aufgrund meiner Tätigkeit in 2010). Habe das Kleingewerbe immer noch nicht abgemeldet, weil eine Zahlung noch fällig ist (für meine Tätigkeit in 2010).

Im Dezember 2010 sind wir in eine andere Stadt gezogen. Mein Gewerbe habe ich nicht umgemeldet, da ich da schon nichts mehr aktiv gemacht habe.

Meine Frage ist jetzt bei der Einkommensteuererklärung 2010, die ich ja ans Wohnsitzfinanzamt (also Stadt B) abgeben muss, kann ich dann auch einfach die Einnahmen-Überschussrechnung mit abgeben? Hat das alte FA von Stadt A nichts mehr damit zu tun? Wo muss ich mein Gewerbe abmelden? Auch in Stadt A?

Hoffe, das ist einigermaßen verständlich.

Danke!

Abmelden sicher in Stadt A. Und für die Steuererklärung ist ja ein Steuerberater zwingend als Gewerbetreibender erforderlich. Der regelt das dann schon.

Auch Hallo,

die STeuererklärung mit der Einnahmenüberschußrechnung gibst Du ganz normal an Deinem neuen Wohnsitzfinanzamt ab. Dass dieses jetzt ein anderes ist als zur Zeit als Du tätig warst, das ist zunächst mal egal.
Bei der Frage, wo Du Dein Gewerbe abmelden mußt kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, aber da reicht ja auch ein Anruf auf der „alten“ Gemeinde.

Gruß
A.

Hallo,

  1. Steuern: die Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung bzw. die Einkuenfte aus Gewerbebetrieb aus 2010 geben Sie normal in der Einkommensteuererklaerung 2010 des aktellen Wohnortsfinanzamts an, auch wenn das Gewerbe in einer anderen Stadt ansaessig war.

  2. Bzgl. der Gewerbeabmeldung denke ich, muessen Sie dies dort tun, wo Sie das Gewerbe betrieben haben, bin mir hier aber nicht ganz sicher. Einfach beim Ordnungsamt anrufen.

Mit Gewerbe oder Selbständigkeit kenne ich mich nicht aus.

Normalerweise ist der Gewinn vom FA der Stadt A gesondert für das Wohnsitzfinanzamt der Stadt B festzustellen, somit die Einnahmenüberschussrechnung beim FA A abzugeben. Dies macht hier aber keinen Sinn, denn in der Stadt A befindet sich keine Betriebsstätte mehr, kein Büro, keine Lagerräume oder ähnliches. Somit am besten alles gleich an das FA B schicken.