Einkommensteuererklärung mit ALG I

Hallo,
mein Mann war im gesamten Jahr 2019 arbeitslos mit ALG I. Ich hatte ein Einkommen aus Mieteinnahmen. Ich weiß, dass man in der Einkommensteuererklärung das ALG angeben muss, dass es aber steuerfrei ist. Allerdings, soweit hab ich mich schon schlau gemacht, wird das auf das Gesamteinkommen von uns als Ehepaar dann doch irgendwie aufgerechnet. Meine Frage ist, inwiefern? Wird das dann doch wie ein normales Einkommen versteuert?
Konkret ist das so, das ALG ergab 21.000 Euro, meine Mieteinnahmen waren 12.000 Euro, macht insgesamt 33.000 Euro und, wenn man das „normal“ versteuern würde, wären das laut Online-Rechner rund 3000 Euro, die wir zahlen müssten, also wenn das ALG wie ein normales Einkommen behandelt würde. Ist das korrekt, oder wird da ein anderer Schlüssel hergenommen?
Weiß das wer?
Würde uns wirklich sehr helfen, wenn wir wüssten, was da auf uns zukommt…

Hallo!

Ich komme auf eine zu zahlende Steuer von ca. 1.100 € (ohne Gewähr)
Bitte kontrolliere es selbst.

Hier hat es einen Rechner, der den Progressionsvorbehalt berücksichtigt. Das ist die Einbeziehung der Lohnersatzleistungen ins fiktive Gesamteinkommen.
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerberechnung/Progressionsvorbehalt/default.php?f=LfSt&c=n&d=x&t=x

MfG
duck313

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Hallo!

Die Mieteinkünfte sind steuerpflichtig, das Arbeitslosengeld ist steuerfrei. Allerdings unterliegt das Arbeitslosengeld dem Progressionsvorbehalt, das bedeutet, dass es nicht besteuert wird, aber bei der Ermittlung des Steuersatzes, der auf die Vermietungseinkünfte angewandt wird, berücksichtigt wird.

Man könnte es eine indirekte Besteuerung nennen.

Ist ein bisschen kompliziert, aber wenn das Steuerrecht zu einfach wäre, dann wäre ich arbeitslos.

Schöne Grüße!

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Aha! Tausend Dank, das hilft uns sehr!

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