Einkommensteuererklärung mit/ohne Verlustabzug

hallo,

frau x viel nach ihrem mutterschaftsurlaub ab 1.2.2007 in die arbeitslosigkeit. sie bekam ab 1.2.2007 bis zum 31.12.2007 alg1 - bis auf wenige tage in welchen sich frau x projektbezogen bei der agentur abgemeldet hat und steuerpflichtig gearbeitet hat. ihr bruttoverdienst in 2007 liegt bei 2910 euro, die gezahlte lohnsteuer bei 512 euro und 22 soli. Lt. steuerprogramm bekommt frau x 534(512+22)euro zurück.

nun hat frau x aber auch werbungskosten von ca. 1500 euro. da frau x auch ohne angaben der werbungskosten bereits ihre komplette lohnsteuer plus soli zurückbekommt… haben die werbungskosten gar keinen einfluß…

kann man diese werbungskosten irgendwie vortragen lassen, da würden sich die werbungskosten steuerlich auswirken,da frau x in 2008 wieder in arbeit ist… oder gibt es gar eine andere möglichkeit…?

mfg
zella

Werbungskosten sind im Jahr der Entstehung absetzbar, § 11 Einkommensteuergesetz. Wenn die Werbungskosten höher sind als die Einnahmen, dann hätte man einen Verlust, der vortragsfähig wäre. Das ist hier aber nicht der Fall. Auch ein Azubi, der wegen der Höhe der Einnahmen garkeine Steuern zahlt, kann seine Ausgaben auch nur im Jahr der Entstehung absetzen. Einen Vortrag gibt es also nicht.