Einkommensteuererklärung noch möglich?

Hallo liebe Experten!
Nehmen wir mal an, ein nicht zur Abgabe seiner Einkommensteuererklärung verpflichteter besinnt sich plötzlich und möchte nun doch mal Vater Staat zur Kasse bitten. Was glaubt Ihr, wie lange kann er noch mit dem Antrag bummeln, bis der Anspruch verfällt. Nehmen wir mal an, es geht hierbei
zum Beispiel um das Steuerjahr 2006.

Gespannt auf die Antworten ist Simse - Guten Tag!

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo Simse,
Abgabefrist 31.Mai 2007, wenn man zur Abgabe der Erklärung verpflichtet ist.
Abgabefrist 31.Dezember 2008, wenn man die Veranlagung beantragt.

Nur wenn man keine Steuern bezahlt hat/musste ist man (auf Antrag) befreit.
Aber was will man denn dann zurückbekommen???

Gruß
acuario

Hallo

Nur wenn man keine Steuern bezahlt hat/musste ist man (auf
Antrag) befreit.

Ein mormaler AN ist nicht zur Abgabe verpflichtet,wenn er dem Staat etwas schenken will, dieses Recht nutzen ziemlich viele AN, so ist das seine Sache

Aber was will man denn dann zurückbekommen???

durch Eintragung der Sozialabgaben, ergibt sich fast immer eine Rückzahlung

Gruß
acuario

LG
Mikesch

Abgabefrist 31.Dezember 2008, wenn man die Veranlagung
beantragt.

Diese Frist ist inzwischen auf 4 Jahre verlängert.

Gruß
JK

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo Mikesch,
das war noch so bei „Kaisers Zeiten“, als es noch den Lohnsteuerjahresausgleich gab.
Aber der ist schon lange Vergangenheit.

Gruß
acuario

Hallo,

Bitte nicht das Vorposting komplett stehen lassen, sondern nur den Teil, auf den man sich beziehen will. Danke

das war noch so bei „Kaisers Zeiten“, als es noch den
Lohnsteuerjahresausgleich gab.
Aber der ist schon lange Vergangenheit.

Hast du Fundstellen zu dieser Auffassung?

Du hast Recht, dass es keinen Lohnsteuerjahresausgleich mehr gibt, denn das heißt einheitlich Einkommensteuererklärung.

Die Sachlage ist aber, dass ein Arbeitnehmer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, wenn nicht weitere Bedingungen hinzukommen. Nachzulesen ist das in § 46 EStG.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Schöne Grüße
C.

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