Hallo liebe Experten!
Nehmen wir mal an, ein nicht zur Abgabe seiner Einkommensteuererklärung verpflichteter besinnt sich plötzlich und möchte nun doch mal Vater Staat zur Kasse bitten. Was glaubt Ihr, wie lange kann er noch mit dem Antrag bummeln, bis der Anspruch verfällt. Nehmen wir mal an, es geht hierbei
zum Beispiel um das Steuerjahr 2006.
Hallo Simse,
Abgabefrist 31.Mai 2007, wenn man zur Abgabe der Erklärung verpflichtet ist.
Abgabefrist 31.Dezember 2008, wenn man die Veranlagung beantragt.
Nur wenn man keine Steuern bezahlt hat/musste ist man (auf Antrag) befreit.
Aber was will man denn dann zurückbekommen???
Bitte nicht das Vorposting komplett stehen lassen, sondern nur den Teil, auf den man sich beziehen will. Danke
das war noch so bei „Kaisers Zeiten“, als es noch den
Lohnsteuerjahresausgleich gab.
Aber der ist schon lange Vergangenheit.
Hast du Fundstellen zu dieser Auffassung?
Du hast Recht, dass es keinen Lohnsteuerjahresausgleich mehr gibt, denn das heißt einheitlich Einkommensteuererklärung.
Die Sachlage ist aber, dass ein Arbeitnehmer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, wenn nicht weitere Bedingungen hinzukommen. Nachzulesen ist das in § 46 EStG. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html