Hallo
Ich habe meinen Altersvorsorgevertrag in 2012 gekündigt und muss jetzt in die Anlage R auf Seite 2 / Zeile 31 den Wert Wert 4114,56 Euro eintragen, da er mir ausbezahlt wurde.
Von meinem Bruttoarbeitslohn flossen monatlich ca. 80 Euro in diese Altersversorgung. Der Betrag von 4114,56 Euro ist also nicht versteuert worden.
Die Versicherung hat mir mitgeteilt, das das Finanzamt über die Kündigung und die Auszahlung an ich informiert wurde.
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Wenn ich den Betrag einfach nicht ins Formular eintrage ? Merkt das überhaupt jemand beim Finanzamt ? Ich habe mal gehört das nur jede 50. Einkommensteuererklärung überprüft wird.
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Durch die Auflösung des Altersvorsorgevertrages bin ich ja zur Einkommensteuererklärung verpflichtet. Was passiert wenn ich gar keine Steuererklärung abgebe ? Wird das überhaupt jemandem auffallen ?
MfG
Gregor Lamber