ist man als gewöhnlicher Arbeitnehmer dazu verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn man Weihnachtsgeld erhalten hat, welches schon im Bruttoarbeitslohn enthalten ist und dessen Steuern schon gezahlt wurden und man monatlich einen steuerfreien Tankgutschein im Wert von unter 40€ erhält.
Gelten diese als Sonderzahlungen, weswegen man zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist.
Und werden Sonderzahlungen in der Lohnsteuerbescheinigung besonders gekennzeichnet und/oder gesondert aufgeführt?
Wie siehts mit meiner zweiten Frage aus?
Wo wären denn Sonderzahlungen im Lohnbescheid eingetragen, die zu einer Abgabepflicht führen.
Also wie die gekennzeichnet wären und vielleicht unter welchem Punkt?
Wäre es auf der rechten Spalte von Großbuchstaben(S,F)?