Einkommensteuererklärung - Sonderzahlungen

Hallo,

ist man als gewöhnlicher Arbeitnehmer dazu verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn man Weihnachtsgeld erhalten hat, welches schon im Bruttoarbeitslohn enthalten ist und dessen Steuern schon gezahlt wurden und man monatlich einen steuerfreien Tankgutschein im Wert von unter 40€ erhält.

Gelten diese als Sonderzahlungen, weswegen man zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist.

Und werden Sonderzahlungen in der Lohnsteuerbescheinigung besonders gekennzeichnet und/oder gesondert aufgeführt?

Vielen Dank

steuerfreier Tankgutschein ist doch wohl nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen??? Wozu hgeisst er wohl „steuerfrei“?

Warum diese Frage?

Lia

Der Grund steht doch oben.

Ob diese Fälle zur Abgabepflicht einer Einkommensteuererklärung führen oder nicht.

Der Grund steht doch oben.

Ob diese Fälle zur Abgabepflicht einer
Einkommensteuererklärung führen oder nicht.

hallo,

nein, kein veranlagungsgrund

gruß inder

Danke

Wie siehts mit meiner zweiten Frage aus?
Wo wären denn Sonderzahlungen im Lohnbescheid eingetragen, die zu einer Abgabepflicht führen.
Also wie die gekennzeichnet wären und vielleicht unter welchem Punkt?
Wäre es auf der rechten Spalte von Großbuchstaben(S,F)?

Hallo,

steuerpflichtige Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) sind im steuerpflichtigen Gesamtbrutto enthalten.

Grüße

Florian

danke für die antwort