Einkommensteuererklärung Student

Hallo Zusammen,
Ich bin gerade daran meine Einkommensteuererklärung für 2012 zu machen. Ich bin bisher Student im letzten Semester und hatte im letzten Jahr zwei Arbeitsstellen in den Semesterferien. Dafür habe ich rund 7000,00Euro erhalten. Des Weiteren beziehe ich rund 100€ Bafög/Darlehen im Monat. Ich wohne Zuhause und habe daher nur Fahrkosten von 100€ monatlich.

Ich wollte nun wissen, ob ich die Anlage N auch ausfüllen muss, da ich gelesen habe, dass es durch Änderungen jetzt sinnvoll wäre einen Antrag auf Verlustvortrag zu stellen.
Ich habe aber von dieser Materie keine Ahnung und bin mir nicht sicher ob sich das lohnt, da ich soweit ich das verstanden habe in diesem Fall viele Unterlagen zu Ausgaben zusammenstellen müsste.

Mein Ziel ist es doch daher eigentlich die rund 800€ Lohnsteuer möglichst wieder zu bekommen, oder liege ich damit falsch?

Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand weiterhelfen kann.

hallo,

eine erklärung solltest du schon abgeben, deine lohnsteuer bekommst du zurück, da dein einkommen unter 8004 euro liegt.

lg
maria

Hallo,
es wird sich bestimmt lohnen, die Anlage N auszufüllen und über diesen Weg die EkSt. zurück zu bekommen. An Kosten während Ihrer Tätgkeit an beiden Arbeitsstellen fallen doch wahrscheinlich nur Fahrtkosten an, die tragen Sie hier ein, also € 0,30 pro km, aber nur für eine Strecke am Tag. Belege brauchen Sie dazu nicht.

Viele Grüße

Hallo,

Grundsätzlich ist es sinnvoll, einen Antrag auf Verlustvortrag zu stellen während des Studiums, somit könen Gewinnen der folgenden Jahre mit dem Verlust, der als Aufwand nötig war, um später Geld zu verdienen, verrechnet werden. Du müsstest aber unter dem Strich größere Verluste als Gewinne haben und das sollte mit 7000 Euro Einnahmen schwer werden.
Daher denke ich, dass Du zwar die Steuer durch Werbungskosten für 2012 senken kannst, aber wahrscheinlich wird der Verlust nicht größer sein?!

Gruß
Free

Hallo Jolex,

wenn die Einnahmen nur € 7000/Jahr betragen, dann fällt keine ESt an, da unter Grundfreibetrag. In diesem Fall auf jeden Fall Steuererklärung abgeben, die Anlage N ist Bestandteil der Steuererklärung.
Ein Verlustvortrag entsteht nur dann, wenn die Ausgaben für die Tätigkeit höher sind als die Einnahmen (hier also > 7000€). Es werden zuerst die Ausgaben mit den Einnahmen verrechnet. Bleiben dann noch Ausgaben übrig, entsteht ein Verlust, der vor- oder zurückgetragen werden kann.

Hoffe das hilft etwas,
viele Grüße
hjs

Hallo Jolex,

es ist richtig eine Einkommensteuererklärung für 2012
abzugeben. Obwohl es nur 7.000 € sind, minus der Fahrt-
kosten von 1.200 €, sind es nur noch 5.800 €. Somit ist
der Grundfreibetrag von 8.004 € nicht erreicht und die
Lohnsteuer wird komplett zurück gezahlt. Ein Verlust-
vortrag ist hier bei dieser Konstelation nicht gegeben.

Gruß tilgba

Hallo Jolex,

jetzt gebe ich einen ganz pragmatischen Rat. Fülle dies Formular aus, denn auch wenn dein Einkommen voraussichtlich unterhalb der steuerlichen Grenze ist, kann nur gegen etwas im Notfall Einspruch eingelegt werden, wo auch ein Formular ausgefüllt ist.

Bafög ist kein Einkommen.

LG Evelyn

Hallo, nur kurz grundsätzhliches hierzu.

Wenn dein zu versteuerndes Einkommen ( nach Abzug
von z.b. Sozialversichrung, Krankenkasse uaa.) unter
8000 im Jahr liegt, so entällt hierauf keine Steuer.

Wenn du aber bei 7000 Euro schon 800 Euro Steur
einbehalten bekommen hast, dann solltest du eine
EST-Erklärkung machen, um zuviel gezahlte Steuer
zurückzuerhalten …

Viel Erfolg

Gruss Helmut

Hallo , da musst du wohl oder übel alles ausfüllen ,

, wenn du es selber mit einem Steuerprogramm wie Tax2013 machst kannst du ja bei jedem Schritt sehen wie der Stand der Rückzahlung ist . Kann sein das du nicht so viel eingeben musst . Ich versuche immer so viel wie möglich an Werbungskosten reinzubekommen . Tax 2013bekommt man bei Amazon ganz preiswert als Download und du kannst es auch absetzen .
Denke mal das ist für dich die beste Hilfe , auch für die Zukunft . Viel spass :smile: Ullrich

Hallo,

Lohnsteuer wiederzubekommen ist ein guter Plan - und klingt auch ganz realistisch.

Also: Für die Jobs sollten dir zwei elektronische Lohnsteuerjahresbescheinigungen vorliegen. Die trägst du in die Anlage N ein (einfach ein zweites Blatt für den zweiten Job hinzufügen).

Bafög als „Einkommen“ ist nicht steuerpflichtig und kann hier deshalb außen vor bleiben.

Die „schlechte“ Nachricht: Ein Verlustvortrag kommt hier nicht in Betracht, da die Studienkosten (Fahrtkosten) von ca. 1200 EUR nicht höher sind als deine Einnahmen.

Die gute Nachricht:

  1. Kein Verlustvortrag = viel bürokratischen Aufwand erspart = mehr Zeit für wichtige Dinge :smile:
  2. Das steuerfreie Einkommen im Jahr ist bei ca. 8.000 EUR. Da du „nur“ 7.000 EUR verdient hast, sind die 7.000 EUR komplett steuerfrei.

Für die Steuererklärung würde ich an deiner Stelle in der Elster Steuersoftware (kann man runterladen) also einfach den sog. Hauptvordruck plus Anlage N für 2012 ausfüllen. Dann einfach mal im Programm auf „berechnen“ klicken - das Programm sollte dir eine Steuerschuld von 0,00 EUR ausrechnen.

Ans Finanzamt schicken und in zwei bis sechs Monaten (je nach Finanzamt :smile:) werden die 800 EUR zuviel abgeführte Lohnsteuer erstattet.

Viele Grüße
tinastar

PS: Dies ist keine Steuerberatung, sondern eine Beschreibung dessen, was ich letztes Jahr gemacht habe, als ich noch an der Uni war :smile: