Hi,
habe noch ein paar Fragen zur ESt-Erklärung: wären die folgenden beispielhaften Ausgaben absetzbar und als was?
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Lehrer Lampe geht mit seiner Klasse auf Studienfahrt. Kann er die Kosten dafür absetzen?
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Lehrer Lampe hat einen Sohn (Lukas), der noch studiert. Lukas arbeitet nicht und wird von seinen Eltern finanziell unterstützt, zumal er auch nicht mehr zuhause wohnt. Seit kurzem muß Lukas sich selbst krankenversichern (gesetzlich). Da diese Beiträge auch seine Eltern zahlen: sind sie absetzbar?
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Für Lukas’ Studium fallen zum ersten Mal Studiengebühren an. Sind auch diese absetzbar?
Vielen Dank für eure Antworten!
Julia
Hallo,
- Lehrer Lampe geht mit seiner Klasse auf Studienfahrt. Kann
er die Kosten dafür absetzen?
ja, als Dienstreise
- Lehrer Lampe hat einen Sohn (Lukas), der noch studiert.
Lukas arbeitet nicht und wird von seinen Eltern finanziell
unterstützt, zumal er auch nicht mehr zuhause wohnt. Seit
kurzem muß Lukas sich selbst krankenversichern (gesetzlich).
Da diese Beiträge auch seine Eltern zahlen: sind sie
absetzbar?
Solange der Lehrer für seinen Sohn Kindergeld erhält, ist mit diesem alles bereits abgegolten. Einzig aufgrund der auswärtigen Unterbringung (Sohn lebt nicht mehr zuhause), ist noch ein Ausbildungsfreibetrag abziehbar.
siehe § 33a Abs. 2 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html
- Für Lukas’ Studium fallen zum ersten Mal Studiengebühren
an. Sind auch diese absetzbar?
nein
In der Einkommensteuerveranlagung wird noch eine Vergleichsberechnung gemacht, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__31.html
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html
dann ab § 62 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__62.html
Schöne Grüße
C.
Hi Cirwalda,
vielen Dank für die Antwort und die Links!
Einen schönen Feiertag wünsche ich dir!
Julia