Hallo Ihr Wisser,
eine Arbeitnehmerin hat 2010 in Baden-Württemberg gearbeitet und ihre Lohnsteuer wurde dort vom Arbeitgeber abgeführt. 2011 ist sie nach Hessen gezogen. Muss sie ihre Einkommensteuereklärung für 2010 an das hessische (glaube ich) oder an das baden-württembergische Finanzamt schicken?
Danke im Voraus
Felix