Einkommensteuererklärung zweiter Bildungsweg

Hallo,

mal angenommen Person A hat von Februar 2012 bis August 2012 gearbeitet. Und begann ab September 2012 auf einem Kolleg sein Abitur nachzuholen um studieren zu können. Kann A diese kosten beim Finanzamt als Werbungskosten und/oder Verlustvortrag geltend machen? wie z.B. Fahrtkosten zur Schule, Bücher usw…

Infrmation zu A:
ca. 6 Monate gearbeitet
vorher eine staatlich zugelassene duale Berufsausbildung abgeschlossen

Vielen Dank für Euer Antworten.

Gruß
Judaspriestlistener

Hallo,
die nach Abschluss einer Lehre anfallenden Kosten für den Besuch einer Fachoberschule können nicht als vorweggenommene Werbungskosten für das nach dem Fachabitur angestrebte Studium geltend gemacht werden. Ausgaben für den Besuch einer allgemein bildenden Schule sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht beruflich veranlasst.

Urteil des BFH vom 22.06.2006 - VI R 5/04

Gruss