Hallo,
mal angenommen Person A hat von Februar 2012 bis August 2012 gearbeitet. Und begann ab September 2012 auf einem Kolleg sein Abitur nachzuholen um studieren zu können. Kann A diese kosten beim Finanzamt als Werbungskosten und/oder Verlustvortrag geltend machen? wie z.B. Fahrtkosten zur Schule, Bücher usw…
Infrmation zu A:
ca. 6 Monate gearbeitet
vorher eine staatlich zugelassene duale Berufsausbildung abgeschlossen
Vielen Dank für Euer Antworten.
Gruß
Judaspriestlistener