Einkommensteuererklaerung

Hallo,

Wenn ich eine Rechnung für eine Leistung, die ich 1999 erbracht habe, schreibe, diese aber erst 2000 bezahlt wird, muss (kann) ich den Betrag dann in meiner Einkommensteuererklaerung 99 angeben?

Vielen Dank,

Max

Hallo Max,
das kommt darauf an, ob Du eine einfache Gewinn- und Verlustrechnung nach § 4 Abs 3 EStG machst oder ob Du bilanzierst.

Bei der § 4 (3)-Rechnung ist die Einnahme erst dann zu erfassen, wenn das Geld zugeflossen ist.
Bei Bilanzierung ist bereits die Ausführung verpflichtend zur Einnahmeerfassung.

Gruß
Peter

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Hallo Max,
das kommt darauf an, ob Du eine einfache
Gewinn- und Verlustrechnung nach § 4 Abs
3 EStG machst oder ob Du bilanzierst.

Bei der § 4 (3)-Rechnung ist die Einnahme
erst dann zu erfassen, wenn das Geld
zugeflossen ist.
Bei Bilanzierung ist bereits die
Ausführung verpflichtend zur
Einnahmeerfassung.

Gruß
Peter

Hallo Peter,

Weder noch, ich habe kein Gewerbe angemeldet, allerdings habe ich der Rechnung eine Verpflichtungserklaerung beigelegt, dass ich die Summe in meiner Einkommenssteuererklaerung geltend mache.

Vielleicht weisst du ja noch Rat,

Vielen Dank im Voraus,

Max

Weder noch, ich habe kein Gewerbe
angemeldet, allerdings habe ich der
Rechnung eine Verpflichtungserklaerung
beigelegt, dass ich die Summe in meiner
Einkommenssteuererklaerung geltend mache.

Vielleicht weisst du ja noch Rat,

Vielen Dank im Voraus,

Max

Hi Max,
wenn Du eine rechnung geschrieben hast, bist Du automatisch zum Unternehmer geworden, dann mußt Du allerdings die Einnahme allerdings erst in dem Jahr versteuern, in dem Du sie erhalten hast.
Wenn Du auch noch Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen hast, muß auch diese ans Finanzamt abgeführt werden!!

Gruß
Peter