Der Steuerpflichtige, ehemaliger Auszubildender gibt jeweils jährlich eine Steuererklärung ab, die daduch das keine Steuer anfällt, zu einer negativen Bemessungsgrundlage führt.
Muss hier ein Vortrag auf Folgejahre extra beantragt werden, oder erfolgt dieses durch den erteilten Steuerbescheid automatisch?
Servus,
wenn etwas vor- oder rückzutragen ist, erfolgt das mit der Veranlagung. Bei verbleibendem Verlustvortrag ergehen darüber separate Bescheide.
Da es in der ESt den Begriff der Bemessungsgrundlage nicht gibt, sollte hier aber anhand der Bescheide geprüft werden, ob es überhaupt einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte gibt - nur dieser wird ein Jahr zurück- und dann vorgetragen. Wenn erst durch Sonderausgaben etc. ein negatives zu versteuerndes Einkommen entstanden ist, aber der Gesamtbetrag der Einkünfte positiv, hat das keinerlei Auswirkung auf die Veranlagungen anderer Jahre.
Wenn ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte vorgelegen hat und - ggf. ohne Auswirkung - zurückgetragen wurde, weil keine Beschränkung des Verlustrücktrages beantragt worden ist, lässt sich daran im Nachhinein nichts mehr ändern.
Schöne Grüße
MM