Einkommensteuererklärung

Hallo ihr lieben :smile:

Ich habe letzte Woche meine Einkommensteuererklärung der letzten 4! Jahre gemacht.

2012 bekäme ich laut Elster:was zurück,2013 auch,2014 müsste ich was nachzahlen,2015 bekäme ich was raus.

Insgesamt würde ich also ca.750 Euro zurück bekommen.

Jetzt meine Frage:Hätte ich die Einkommenssteuererklärung schon vorher abgeben müssen??

Ich bezog im Jahr 2013,2014,2015 einen hohen Betrag an KRANKENGELD.2012 nicht!

also es sind ca 850 Tage in den 3 Jahren wo ich das Krankengeld bezogen habe.

Gilt bei mir auch diese Frist das ich die Erklärung schon am 31.5. abgeben hätte müssen`??

Oder gilt auch in meinem Fall der 31.12.2016?

Falls die Frist abgelaufen ist (31.5.2016),was soll ich dann tun? Beim Finanzamt mal nachfragen?

Bin gespannt auf eure Antworten,merci vom Zitronenfalter

Ach ja,eine Aufforderung bekam ich nicht die Einkommenssteuer zu machen vom Finanzamt.

Hi,

Als Arbeitnehmer müssen Sie unter anderem eine Steuererklärung abgeben, wenn…

…Sie neben Ihrem Gehalt Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Krankengeld von mehr als 410 Euro im Jahr bekommen haben.

Du hättest sie also schon für 2013 abgeben MÜSSEN.

Als Nicht-Expertin würde ich das schleunigst nachholen, aber ich hoffe, es meldet sich mindestens noch ein Experte zu Wort.

Gruß
Christa

Servus,

da brauchst Du nicht nachzufragen. Du warst und bist verpflichtet, für 2013 - 2015 die ESt-Erklärungen abzugeben. 2012 ist noch offen, die gibst Du grade auch mit ab.

Falls Verspätungszuschläge festgesetzt werden, kann man diese je nach Sachlage oft erlassen lassen, wenn man selber (so wie Du jetzt) aktiv geworden ist, bevor die Behörde aktiv wurde.

Schöne Grüße

MM

Hallo :smile:

Die Einkommensteuererklärungen habe ich letzte Woche schon abgegeben,die von 2012-2015 also 4 Stück.

Vielen Dank für deine Antwort,ach ja zu meiner Frage mit der Arbeitsbescheinigung hattest du auch Recht,
die hat der Arbeitgeber schon abgegeben beim Arbeitsamt.

Liebe Grüße vom Zitronenfalter

Die offenen Erklärungen abgeben und abwarten, wie das Finanzamt reagiert, Gab es bereits Schätzungen für eines der zurückliegenden Jahre? Falls nein, sollte es kein Problem geben. Aufpassen sollte man nur, wenn das FA zurückliegende Jahre bereits als abgeschlossen eingestuft hat, das scheint in diesem Fall allerdings nicht so zu sein.