Hallo, ich habe meine Einkommensteuererklärung 2015 mit dem WISO-Steuersparbuch gemacht. Das schlug mir eine Einzelveranlagung vor, was ich auch gemacht habe. Erstaunt war ich dann allerdings, dass meine Frau ca.2000 € zurückbekam, ich aber ca.17 € nachzahlen musste. Die von WISO angezeigten Erstattungen stimmten damit auch nicht überein. Ein Einspruch beim FA ergab, dass dort angeblich alles korrekt berechnet wurde. Wäre es sinn- voll, dies alles von einem Steuerberater überprüfen zu lassen ?
Und wäre dann evtl. ein erneuter Einspruch möglich ?
Hallo,
hast du die Berechnung des FA mit der Steuersparbuch-Berechnung gegenüber gestellt, um zu sehen, wo die Differenzen herkommen?
Einfach blind Einspruch erhoben, oder wie?
Das kommt vermutlich darauf an, was in deinem Einspruch stand und was das FA darauf geantwortet hat.
Gruß
Christa
Wenn kein neuer Bescheid ergangen ist, dann nicht. Der richtige Schritt wäre als nächstes eine Klage vor dem Finanzgericht. Aber die Klagefrist von einem Monat muss eingehalten werden, also im Zweifel: hurry up!
P.S.: Womit hast du den Einspruch begründet?
Reicht im Prinzip. Ein Einspruch muss nicht begründet werden. Aber möglicherweise erhöht eine Begründung die Erfolgsaussichten…
Hallo,
es wäre sinnvoll, ‚dies alles‘ (= den Bescheid im Vergleich zur Erklärung) selber Punkt für Punkt zu prüfen und dabei festzustellen, wo die Abweichung des Bescheides zur Erklärung ist und warum sie so ist wie sie ist. Dann ließe sich ein Einspruch mit Hand und Fuß vortragen und begründen.
Diese Chance ist jetzt verpasst, der nächste Schritt ist das Finanzgericht, wo die Unterstützung durch einen StB schon richtig fettes Geld kostet, ohne dass gesagt ist, dass eine Klage irgendeinen Ertrag bringt.
Dumm gelaufen. Nächste Ausspielung 2017 - neues Spiel, neues Glück!
Hinweis: Mit den üblichen Hilfsanwendungen zur Erstellung einer Steuererklärung kann man eine Berechnung herauslaufen lassen, die genau gleich aufgebaut ist wie der Steuerbescheid (der Steuerbescheid ist nicht die Abrechnung auf der ersten Seite, sondern die Berechnung der festgesetzten ESt, die danach kommt). Die beiden Zettel kann man dann nebeneinander legen und alle Zahlen, die übereinstimmen, abhaken, und die anderen, die nicht übereinstimmen, dann genauer anschauen. Besonders interessant wird es in dem dann folgenden Textteil des Bescheides - da steht nämlich drin, wo und warum von der eingereichten Erklärung abgewichen worden ist.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
das WiSO-Sparbuch übernimmt das für einen sogar und kennzeichnet alles sauber:
Deswegen fragte ich auch
Es ist die einfachste Möglichkeit, dazu braucht’s nicht mal Papier!
Gruß
Christa
Deshalb fragte ich danach. Einfach nur Einspruch einlegen, um sich hinterher zu fragen, ob nicht ein Steuerberater hätte eher helfen können, ist ziemlich unüberlegt.
Besten Dank für die ausführliche Kommentierung
Ich habe zu verschiedenen Punkten um eine Erklärung gebeten und die FA-Tante hat es mir nachvollziehbar erklärt. Die einzelnen Eintragungen bei WISO muss ich noch abgleichen, was ziemlich aufwendig wird.
War das schriftlich?
Wahrscheinlich war das, was du da gemacht hast, gar kein Einspruch, sondern du hast einfach angerufen und gefragt. Oder?
Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat, sie beginnt ab Zugang des Bescheids (fiktiv Bescheiddatum plus einen Monat plus drei Tage), wenn diese Zeitspanne noch nicht abgelaufen ist, dann pronto (und zwar zweimal, nämlich für dich und deine Frau) ein Fax oder einen Brief (Schriftform ist unabdingbar!) ans Finanzamt, wie folgt:
Ich erhebe Einspruch gegen den Bescheid über Einkommensteuer für 2015 vom …, eine Begründung werde ich nachreichen.
Dann hast du Zeit um (mit oder ohne Berater) den Bescheid in aller Ruhe zu prüfen. Wenn alles in Ordnung sein sollte, ziehst du den Einspruch einfach zurück. Einspruch kostet nix.
Falls der Monat bereits um ist, dann ist es halt, wie Aprilfisch sagt: Lehrgeld.
Hast du nun Einspruch eingelegt oder dir nur den Bescheid erklären lassen?
Warum? Hast du dir den Steuerbescheid elektronisch übermitteln lassen? Dann musst du nur über die Software den Punkt „Steuerbescheid prüfen“ wählen. Dort wird der abgerufen und du kannst dir dann einen Vergleich Zeile für Zeile anzeigen lassen, wo die Abweichungen wie oben beschrieben angezeigt werden. Es werden höchstwahrscheinlich nicht 1000 kleine sondern eher einige wenige größere Posten sein.
Was hatte dir denn das Programm vorher angezeigt? Das zeigt dir doch auch eine Berechnung, wenn eine Einzelveranlagung und die gemeinsame Veranlagung gegenübergestellt werden.