Einkommensteuergesetz § 3 Nr. 26 --> 1848 Euro

Hallo zusammen,

Person A würde gerne als so genannte „Handschlaglehrerin“ an einer Schule arbeiten. Ihr ist von verschiedenen Seiten zu Ohren gekommen, dass sie dies nur 60 Stunden pro Jahr machen darf (?), damit der Betrag von 1848 Euro nicht überschritten wird. Person A möchte nun wissen, ob es konkret verboten ist, mehr zu arbeiten oder ob dies einfach nur nicht üblich ist, weil sie dann so viele Steuern bezahlen müsste, dass es sich für sie nicht mehr lohnt.

Hier ein Auszug aus dem Gesetzestext:

„Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 2.100 Euro im Jahr.2Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen.“

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934…

Viele Grüße
Katrin

Servus Katrin,

verboten ist da nix.

Ob es sich lohnt, wenn man z.B. bei einem Steuersatz von 35% hundert Euronen mehr verdient und davon 65 Euronen behalten kann, ist dem Einzelnen überlassen. Ich persönlich mache das nicht vom Steuersatz abhängig, sondern davon, wie ich eine Stunde eingesetzter Zeit verwerten kann, und wie sehr mich die Arbeit ärgert und/oder anstrengt.

Wenn man sich zum obersten Ziel gesetzt hat, keine Einkommensteuer zu zahlen, sieht das freilich anders aus. Dann sollte man bei etwa 9-10.000 € brutto im Jahr aufhören. Sonst tritt das große Unglück ein, daß man ESt zahlen muß. Ich verstehe auch nicht recht, warum René Obermann das macht…

Der Haken dran ist, daß Bezüge in dieser Größenordnung nicht dafür ausreichen, hie und da mal bei Paul Bocuse essen zu gehen, und einen Lotus Seven kann man damit auch nicht gut unterhalten.

Vielleicht fährt René Obermann ja einen? Dann könnte ich schon verstehen, warum er bereit ist, Steuern zu bezahlen.

Schöne Grüße

MM