Einkommensteuergrenze als Arbeitnehmer?

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin mir sicher in einem Fachbuch gelesen zu haben das ich bis zu einem gewissen Einkommen bzw. bis zu einer gewissen Zahl an Arbeitstagen (wenn ich z.B. nur 4 oder 5 Monate gearbeitet habe und den Rest des Jahres arbeitlos gewesen bin) keine Steuern zahlen muss und diese komplett erstattet bekomme. Können Sie mir hierbei behilflich sein da ich diesen Artikel nicht mehr finde?

Hey,
so ganz stimmt das leider nicht.
Wenn man nur einige Monate im Jahr gearbeitet hat, dann wird dieser Verdienst auf das ganze Jahr umgelegt. Dadurch kommt es in den meisten Fällen zu hohen Erstattungen. Nun kommt aber der große Haken: Auch das erhaltene Arbeitslosengeld muss in die Steuererklärung mit eingetragen werden. Unter Zugrundelegung des dadurch zu ermittelden Steuersatz wird dann die endgültige Steuer für den Verdienst ermittelt.
Das Ganze nennt sich Progressionsvorbehalt und steht im Einkommensteuergesetz ( ca. § 32 )

Viele Grüße
Dagmar

Hallo Dagmar,

vielen Dank für die schnelle und kompetente Atwort. Sie haben mir sehr geholfen, darauf kann ich weiter aufbauen, vielen Dank.

Mfg - Martin

Hallo Hallore,

es gibt Grundfreibeträge die nicht versteuert werden. Für Alleinstehende im Jahr 2009 = 7.834 €, im Jahr 2010 = 8.004 €. Für Ehegatten verdoppeln sich die Beträge. Wenn Du nur Arbeitslohn beziehst, darfst du im Jahr 2010 einen Betrag in Höhe von 10.673 € verdienen. Hiervon werden nämlich noch Werbungskosten und Sonderausgaben abgezogen. Aber Vorsicht: Arbeitslosengeld ist zwar steuerfrei unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Was viele nicht wissen ist, dass hierbei auch Steuer entsteht wenn Dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Freibetrag liegt.

*Alle Angaben sind nur als Anregung gedacht und ohne Gewähr

Hallo BerndS1971,

vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort auf die man aufbauen kann.
Was halten Sie im übrigen vom Urteil des Bundesfinanzhof „BUNDESFINANZHOF Urteil vom 12.11.2009, VI R 1/09“ zur rückwirkenden Einkommensteuererklärung bis 2003, ist dies für die Finanzämter nun verbindlich oder nicht? Hierzu hört und liest man ja einiges von Ablehnungen, über Ermessensspielraum der Ämter, sowie des Sachbearbeiters, und nicht zu vergessen beim Finanzamt München wird die Bearbeitung zum Großteil als verpflichtend angesehen (ich habe aber auch zwei mal die Auskunf bekommen: „von solch einem Urteil ist mir nichts bekannt“)! Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Winter

Ich habe das Urteil mal überflogen. Mit Ermessensspielraum hat das wenig zu tun. Es ist eindeutig, dass die 2-Jahresfrist ab dem VZ 2005 weggefallen ist. Somit gilt die allgemeine Festsetzungsfrist von 4 Jahren. Bis Ende 2010 (aktuelles Jahr) kann also noch eine Veranlagung für das Jahr 2006 beantragt werden. Eine Anlaufhemmung welche die Frist auf 7 Jahre verlängert wäre zu prüfen. M. E. aber eher die Ausnahme.

Hallo BerndS1971,

vieln Dank für Ihre Bemühungen und weiterhin alles Gute für Sie. Toll das es Menschen wie Sie und diese Plattform gibt!

Mit freundlichen Grüßen
Martin Winter