Hallo,
folgende Unklarheiten bei einem zusamenveranlagten Renter-Ehepaar:
Im Oktober 2007 verstirbt der Ehemann. Wie ist die EKSt-Erklärung 2007 auszustellen,
sind Einkünfte, Aufwendungen, Steuervergünstigungen beider Ehepartner in 2007 zeitanteilig
anzusetzen? Ist die EKSt-Erklärung 07 formell noch auf den verstorbenen Ehemann auszustellen (u.a. mit Steuerfreibetrag als Schwerbehinderter) oder auf die Witwe?
Wo findet man im Internet zu solchen Fällen steuerliche Hinweise?
sind Einkünfte, Aufwendungen, Steuervergünstigungen beider
Ehepartner in 2007 zeitanteilig
anzusetzen?
Nein. Bezugssystem ist das Kalenderjahr.
Ist die EKSt-Erklärung 07 formell noch auf den
verstorbenen Ehemann auszustellen (u.a. mit Steuerfreibetrag
als Schwerbehinderter) oder auf die Witwe?
In 2007 werden zwei Steuerpflichtige veranlagt: Der Verstorbene und seine Gattin. Bei Zusammenveranlagung stehen die Werte für den Steuerpflichtigen (Ehemann) jeweils in der linken Spalte und die Werte für seine Gattin in der rechten.
Wo findet man im Internet zu solchen Fällen steuerliche
Hinweise?
Was genau ist unklar, was genau ist die Frage? Es gibt im Vergleich zu den Vorjahren beim Erstellen der ESt-Erklärung genau einen Unterschied: Sie muss vom Verstorbenen nicht eigenhändig unterzeichnet werden.
Um Unklarheiten von vornherein auszuschließen, empfiehlt es sich, im Feld zum Vornamen noch zu ergänzen: + 24.09.2007. Dann weiß jeder, woran er ist.
Also besten Dank für die Hinweise, ist so natürlich auch klar. Wichtig in dem Fall auch,
daß ein Steuersplittung auch noch fürs Folgejahr 2008 möglich ist.