Guten Tag,
Weiß jemand, wie es sich mit der Abschreibung der Grunderwerbsteuer in dem Fall verhält, dass
eine vermietete Eigentumswohnung im einen Jahr X gekauft (d.h. der Kaufvertrag wird im Jahr X notariell beurkundet) und die Grunderwerbsteuer in diesem Jahr X noch fällig wird, während die Kaufpreiszahlung und Besitzübergang erst im nächsten Jahr Y erfolgen?
Besteht die Abschreibungsmöglichkeit für die
Anschaffungsnebenkosten bei der Einkommensteuer erst im Zusammenhang mit dem Kaufpreis im Jahr Y, obwohl die Grunderw.St ja schon im Vorjahr abfließt?
Wäre schön, wenn das jemand wüsste.