Hallo,
welche Fahrtkosten meinen Sie genau? Die Fahrtkosten, die für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anfallen? Oder Fahrtkosten, die auf Geschäftsreisen anfallen?
Wohl eher, die für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Dann könnte der Sohn die Fahrtkosten, wie jeder andere auch, bei den Werbungskosten ansetzen. Entfernungskilometer x 0,30 EUR/km (Entfernungskilometer = einfache Entfernung, nicht gefahrene Strecke!).
Wird der Fahrtkostenzuschuss als normaler Bruttolohn behandelt, ist er im Bruttolohn der Jahreslohnbescheinigung enthalten und dieser Teil muss dann nicht mehr von den Werbungskosten abgezogen werden (sonst würde der Zuschuss ja auch quasi doppelt besteuert, einmal als Bruttolohn und einmal als Werbungskostenabzug, das ginge ja gar nicht).
Anders, wenn der der AG den Zuschuss pauschal mit 15% versteuert, dieser Zuschuss muss bei den Werbungskosten abgezogen werden, da er nicht im Bruttolohn enthalten ist.
Gutes Gelingen
Barbara