Einkommensteuern

steuerliche Behandlung von Fahrtkostenzuschüssen

Mein Sohn muß bei der Dt. Telekom die Fahrtkosten aus eigener Tasche, also aus dem Nettoverdienst bezahlen.
Erstattet bekommt er diese Kosten abzügl. Eigenanteil brutto, d.h. steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Was kann steuerlich abgesetzt werden??

diese Frage kann ich leider nicht beantworten - wende Dich an Deinen Steuerberater oder an den Finanzbeamten!

Gruß
Peter

Hallo,
welche Fahrtkosten meinen Sie genau? Die Fahrtkosten, die für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anfallen? Oder Fahrtkosten, die auf Geschäftsreisen anfallen?
Wohl eher, die für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Dann könnte der Sohn die Fahrtkosten, wie jeder andere auch, bei den Werbungskosten ansetzen. Entfernungskilometer x 0,30 EUR/km (Entfernungskilometer = einfache Entfernung, nicht gefahrene Strecke!).

Wird der Fahrtkostenzuschuss als normaler Bruttolohn behandelt, ist er im Bruttolohn der Jahreslohnbescheinigung enthalten und dieser Teil muss dann nicht mehr von den Werbungskosten abgezogen werden (sonst würde der Zuschuss ja auch quasi doppelt besteuert, einmal als Bruttolohn und einmal als Werbungskostenabzug, das ginge ja gar nicht).
Anders, wenn der der AG den Zuschuss pauschal mit 15% versteuert, dieser Zuschuss muss bei den Werbungskosten abgezogen werden, da er nicht im Bruttolohn enthalten ist.

Gutes Gelingen
Barbara

Ist leider absolut nicht mein Fachgebiet, sorry

Hallo,

ich glaube nach deiner Kurzbeschreibung dass
a) die Erstattung als (steuer- und versicherungspflichtiger) Entgeldbestansteil ganz normal versteuert wird
b) theoretisch alle Aufwändungen, die er hat, angesetzt werden können - allerdings gibt es gerade zu Fahrtkosten verschiedene Kappungen (z.B. Entfernungspauschale bei Pendlern; jährliche Höchstgrenze).

Letztere wird aber das Finanzamt schon berücksichtigen, daher mein Rat: ALLES ansetzen, was berufsbedingt an Aufwänden entstanden ist - die Erstattung braucht ihr dabei nicht zu berücksichtigen, (das tun Telekom und Finanzamt schon in deren Berechnung).

Viele Grüße
Roger

Wenn er die Kosten wirklich voll steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig bekommt, kann er sie voll absetzen. In der Anlage N ist nur „vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet“ abzuziehen.

Hallo Barbara,
danke für Ihre Mail.
Mein Sohn hat ein Monatsbundesbahnticket für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und zurück.
Entfernungskm könnte er absetzen, wenn er mit dem Auto fahren würde.
Diese Fahrtkostenrückerstattung brutto ist natürlich in der Jahreslohnbescheinigung enthalten. Die Frage ist : was kann er Ende des Jahres in seiner Einkommensteuererklärung an Fahrkosten absetzen?

MfG
joker766

Hallo RogerFriedrich,
danke für Deine Mail.
mein Sohn fährt mit Bahn/Bus zur Arbeitsstätte und zurück. (Monatsfahrkarte DB 2. Klasse).
Was ich nicht verstehe, ist, daß er aus seinem Nettoverdienst das Ticket bezahlen muss und es dann brutto, also nochmals versteuert und sozialversichert erstattet bekommt.
Zu meiner Zeit sind diese Kosten netto vom Arbeitgeber erstattet worden.
Danke für Deinen Rat. Ich werde diese Fahrtkosten voll als Werbungskosten angeben.

MfG
joker766

Hallo,

eigentlich habe ich Ihre Frage bereits beantwortet.

Es kommt seit Einführung der Pendlerpauschale nicht mehr darauf an, ob man mit dem Auto oder mit öff. Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt.

Ausführliche Infos zu diesem Thema gibt es aber auch massenweise im Internet, sorry, aber dafür muss man nicht ein Forum wie dieses nutzen.
Ausführlich erklärt wird es z.B. unter http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/entfernung…
oder bei Eingabe des Suchbegriffes „Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte“ in einer Suchmaschine. Ich garantiere mehr als 100.000 Hits.

Freundliche Grüsse
Barbara