Einkommensteuern Nachzahlung 2011 Student

Hallo,

ein Fall von Einkommensteuernachzahlung von 750€.
folgende Infos dazu:
von Januar bis Juli 2011 Student und durch selbstständige Arbeit (Kleinunternehmer) ca.2500€ durch Promotion etc. dazu verdient.
im Juli Studium beendet und ab August eine Anstellung als Referendar bekommen (ca.1200€ brutto/Monat).
verheiratet und Frau verdient ca.2750€ brutto.
Demzufolge ab August 2011 die Steuerklassen 3 (Frau) und 5 (Ex-Student) gewählt.
Problem:
Kleinunternehmertätigkeit als Student ist bis ca.8000€ steuerfrei, durch Festanstellung im 2.Halbjahr 6000€ Brutto verdient, und das FA hat beides zusammen gerechnet 6000+2500=8500€ , also über die Grenze. Ist das so richtig?
Wenn statt 2500€ nur unterm Strich 1750€ übrig bleiben vom Studentenjob, lohnt sich da der Aufwand noch?

Hallo,

ich glaube nicht, dass das FA so gerechnet hat.

Einmal gehen ja von beiden Einkunftsarten noch Werbungskosten ab und zum zweiten wird doch sicher zusammen veranlagt.

Da die 2750 EUR für die Frau sicherlich monatlich gemeint sind, so liegt man natürlich gemeinsam ohnehin über dem Freibetrag und das Einkommen des Mannes ist fast vom 1. EURO an zu versteuern.

Aber was soll die Frage ? Der Job war doch vor 1 Jahr und es ist nicht mehr zu ändern.

Gruss

Barmer

Student und Frau müssen mal das zu versteuernde Einkommen in der Steuererklärung prüfen:

Wurde von den Jobs alles was geht vom Finanhzamt abgezogen, und wurde dann der Gewinn aus dem Gewerbe (nicht der Umsatz) dazu addiert?

Davon wird dann die Steuer für das Jahr berechnet und von ihr die bereits gezahlte Lohnsteuer (hoffentlich richtig) abgezogen.

Der Gewerbegewinn wird ab dem ersten € versteuert.

Nur wenn das gesamte zu versteuernde Einkommen des Ehepaars unter 2x8004 € bleibt, fallen keine EkSt an.

Servus,

ob es dieses:

Kleinunternehmertätigkeit als Student ist bis ca.8000€ steuerfrei

in irgendeinem Land gibt, weiß ich nicht. Aber in Deutschland ist das definitiv nicht so.

In D funktioniert das (schematisch) so:

Gesamtbetrag der Einkünfte (aller Einkünfte aus einem Kalenderjahr)
./. Sonderausgaben
./. außergewöhnliche Belastungen
./. Beträge, die wie Sonderausgaben abziehbar sind

= zu versteuerndes Einkommen

Wenn das zu versteuernde Einkommen bis 8.004 € (bei Ehegattensplitting: 16.008 €) ausmacht, wird keine ESt festgesetzt.

Wenn es mehr ausmacht, wird ESt nach Tarif festgesetzt.

Moral: Wenn sich die jeweiligen Einkünfte von zwei zusammen veranlagten Ehegatten nicht stark voneinander unterscheiden, so wie es im gegebenen Sachverhalt ist, empfiehlt sich zur Vermeidung von Überraschungen die Steuerklassenkombination IV+IV.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder