Hallo liebe Experten.
Ich habe zu folgendem konstruierten Fall eine Frage:
Herr M. (wohnhaft in Deutschland) heiratet am 20.12.01 eine Italienerin in Rom. Danach verbringen sie Ihre Flitterwochen und reisen am 22.02.02 nach Deutschland um das Haus des Ehemannes zu bewohnen.
Ab wann ist die Ehefrau in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig? Ab Zeitpunkt der Hochzeit, oder ab Bezug des Hauses?
Herzlichen Dank!