Einkommensteuerpflicht

Hallo liebe Experten.

Ich habe zu folgendem konstruierten Fall eine Frage:

Herr M. (wohnhaft in Deutschland) heiratet am 20.12.01 eine Italienerin in Rom. Danach verbringen sie Ihre Flitterwochen und reisen am 22.02.02 nach Deutschland um das Haus des Ehemannes zu bewohnen.

Ab wann ist die Ehefrau in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig? Ab Zeitpunkt der Hochzeit, oder ab Bezug des Hauses?

Herzlichen Dank!

ab Bezug des Hauses

Hallo,

prinzipiell so wie Petz geschrieben hat, allerdings kann sich die Italienerin ab der Heirat so behandeln lassen, als sei sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig § 1 Abs. 1a EStG. Das hat aber die, stark vereinfacht dargestellte Konsequenz, dass die italienischen Einkünfte des Heiratsjahres in Deutschland steuerpflichtig werden

Gruß
Lawrence