Angenommen,
eine Versicherung muss einem Geschädigten einen Schaden ersetzen, zuzüglich der nachgewiesenen Einkommensteuer, die der Geschädigte später draufzahlen muss - weil die Schadenzahlung einkommensteuerpflichtig sei.
Wenn dem Geschädigten später die Einkommensteuer nachgezahlt wird, muss er auf diese Nachzahlung abermals Einkommensteuer zahlen, usw…
Iterativ würde sich dann die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer auf Nachzahlungen vermindern.
Weiß jemand, wie in der Praxis solche Nachzahlung(en) gehandhabt werden, damit keine unendliche Reihe von Nachzahlungen auf Nachzahlungen gibt, oder ist in der Praxis grundsätzlich jede Nachzahlung auf eine Nachzahlung ausgeschlossen?
Ganz einfach: Bei einen Gewerbeschaden z.B…
Angenommen, eine Bäcker fährt seine Backwaren täglich mit dem Auto herum, und wird durch einen unverschuldeten Autounfall dauerhaft fahruntüchtig, so dass er sein fahrendes Gewerbe voraussichtlich selbst nicht mehr dauerhaft ausüben kann. Die Versicherung zahlt den Ersatzfahrer zu einem gewissen Prozentsatz, will ihn aber vor der voraussichtlichen endgültigen Genesung abfinden, nämlich mit dem Prozentsatz der allgemeinen Erwerbsminderung MdE, auf die der geschädigte gesetzlichen Anspruch hat und die viel geringer sein kann, als der Prozentsatz der Geschäftsschädigung bezogen auf die spezielle Tätigkeit des Bäckers.
Die Abfindung ist dann Erwerbseinkommen und muss versteuert werden.
Ganz einfach: Bei einen Gewerbeschaden z.B…
Angenommen, ein Bäcker fährt seine Backwaren täglich mit dem Auto herum, und wird durch einen unverschuldeten Autounfall voraussichtlich dauerhaft fahruntüchtig, so dass er sein fahrendes Gewerbe voraussichtlich selbst nicht mehr ausüben kann. Die Versicherung zahlt den Ersatzfahrer zu einem gewissen Prozentsatz, will den Bäcker aber vor der voraussichtlichen Genesung abfinden, nämlich mit dem Prozentsatz der allgemeinen Erwerbsminderung MdE, auf die der Bäcker gesetzlichen Anspruch hat und die viel geringer sein kann, als der Prozentsatz der Geschäftsschädigung bezogen auf die spezielle Tätigkeit des Bäckers.
Die Abfindung ist dann Erwerbseinkommen und muss versteuert werden.
einkommensteuerpflichtige Versicherungsleistung, NachzahlungenGanz einfach: Bei einen Gewerbeschaden z.B…
Angenommen, ein Bäcker fährt seine Backwaren täglich mit dem Auto herum, und wird durch einen unverschuldeten Autounfall voraussichtlich dauerhaft fahruntüchtig, so dass er sein fahrendes Gewerbe voraussichtlich selbst nicht mehr ausüben kann. Die Versicherung zahlt den Ersatzfahrer zu einem gewissen Prozentsatz, will den Bäcker aber vor der voraussichtlichen Genesung abfinden, nämlich mit dem Prozentsatz der allgemeinen Erwerbsminderung MdE, auf die der Bäcker gesetzlichen Anspruch hat und die viel geringer sein kann, als der Prozentsatz der Geschäftsschädigung bezogen auf die spezielle Tätigkeit des Bäckers.
Die Abfindung ist dann Erwerbseinkommen und muss versteuert werden.