Einkommensteuerpflichtige Versicherungsleistung, Nachzahlungen

Angenommen,
eine Versicherung muss einem Geschädigten einen Schaden ersetzen, zuzüglich der nachgewiesenen Einkommensteuer, die der Geschädigte später draufzahlen muss - weil die Schadenzahlung einkommensteuerpflichtig sei.

Wenn dem Geschädigten später die Einkommensteuer nachgezahlt wird, muss er auf diese Nachzahlung abermals Einkommensteuer zahlen, usw…
Iterativ würde sich dann die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer auf Nachzahlungen vermindern. 

Weiß jemand, wie in der Praxis solche Nachzahlung(en) gehandhabt werden, damit keine unendliche Reihe von Nachzahlungen auf Nachzahlungen gibt, oder ist in der Praxis grundsätzlich jede Nachzahlung auf eine Nachzahlung ausgeschlossen?  

Danke für Kommentare!

Servus,

das kommt drauf an, wofür die Versicherungsleistung bezahlt wird. Die einkommensteuerliche Behandlung hängt davon ab.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Angenommen,
eine Versicherung muss einem Geschädigten einen Schaden
ersetzen,

ohne weiter Informationen um was für einen Schaden es sich handelt,
bzw. welche Leistung ersetzt werden soll,
ist keine Auskunft möglich.

Gruß Merger

Hallo,

spontan fällt mir keine Versicherungsleistung ein, die steuerpflichtig wäre, jedenfalls keine, die einen Schaden ersetzt.

Da müssen mehr Informationen her.

Viel Glück

Barmer

Hallo

spontan fällt mir keine Versicherungsleistung ein, die steuerpflichtig wäre, jedenfalls keine, die einen Schaden ersetzt.

Mietausfallversicherung ?
Allerdings muss die Versicherung da nicht die darauf zu zahlende Einkommensteuer ersetzen.

Es bleibt also dabei:
:smiley:a müssen mehr Informationen her.

Grüsse Rudi

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Ganz einfach: Bei einen Gewerbeschaden z.B…
Angenommen, eine Bäcker fährt seine Backwaren täglich mit dem Auto herum, und wird durch einen unverschuldeten Autounfall dauerhaft fahruntüchtig, so dass er sein fahrendes Gewerbe voraussichtlich selbst nicht mehr dauerhaft ausüben kann. Die Versicherung zahlt den Ersatzfahrer zu einem gewissen Prozentsatz, will ihn aber vor der voraussichtlichen endgültigen Genesung abfinden, nämlich mit dem Prozentsatz der allgemeinen Erwerbsminderung MdE, auf die der geschädigte gesetzlichen Anspruch hat und die viel geringer sein kann, als der Prozentsatz der Geschäftsschädigung bezogen auf die spezielle Tätigkeit des Bäckers.
Die Abfindung ist dann Erwerbseinkommen und muss versteuert werden.

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Ganz einfach: Bei einen Gewerbeschaden z.B…
Angenommen, ein Bäcker fährt seine Backwaren täglich mit dem Auto herum, und wird durch einen unverschuldeten Autounfall voraussichtlich dauerhaft fahruntüchtig, so dass er sein fahrendes Gewerbe voraussichtlich selbst nicht mehr ausüben kann. Die Versicherung zahlt den Ersatzfahrer zu einem gewissen Prozentsatz, will den Bäcker aber vor der voraussichtlichen Genesung abfinden, nämlich mit dem Prozentsatz der allgemeinen Erwerbsminderung MdE, auf die der Bäcker gesetzlichen Anspruch hat und die viel geringer sein kann, als der Prozentsatz der Geschäftsschädigung bezogen auf die spezielle Tätigkeit des Bäckers.
Die Abfindung ist dann Erwerbseinkommen und muss versteuert werden.

einkommensteuerpflichtige Versicherungsleistung, NachzahlungenGanz einfach: Bei einen Gewerbeschaden z.B…
Angenommen, ein Bäcker fährt seine Backwaren täglich mit dem Auto herum, und wird durch einen unverschuldeten Autounfall voraussichtlich dauerhaft fahruntüchtig, so dass er sein fahrendes Gewerbe voraussichtlich selbst nicht mehr ausüben kann. Die Versicherung zahlt den Ersatzfahrer zu einem gewissen Prozentsatz, will den Bäcker aber vor der voraussichtlichen Genesung abfinden, nämlich mit dem Prozentsatz der allgemeinen Erwerbsminderung MdE, auf die der Bäcker gesetzlichen Anspruch hat und die viel geringer sein kann, als der Prozentsatz der Geschäftsschädigung bezogen auf die spezielle Tätigkeit des Bäckers.
Die Abfindung ist dann Erwerbseinkommen und muss versteuert werden.