Einkommensteuerplficht

Kurze Frage und zwar geht es um die Frage ob der Sohn eine Einkommensteuererklärung abgeben muss oder nicht.

Angenommen zwei Söhne erben im Oktober ein vermietes Mehrfamilienhaus jeweils zu einem Viertel. Beide Söhne bezogen und werden auch in Zukunft kein weiteres Einkommen beziehen (z.B da Student oder arbeitlos). Jeder der beiden Söhne erhielt durch dieses Haus Mieteinahmen von z.B 1000EUR pro Monat. Also auf das verbleibende Jahr gerechnet 3000EUR.

Sind diese beiden nun verpflichtet eine Einkommenstuererklärung abzugeben ?

Im Gesetz steht folgendes:
§ 56 Steuererklärungspflicht Artikel 2 a) nur falls Grundbetrag überschritten

Der Grundfreibetrag in Höhe von 7834 wurde demnach ja nicht überschritten.

Ich bin mir nicht sicher, ob man unter 7834EUR allgemein nicht verpflichtet sit eine Einkommenssteuererklräung abzugeben oder ob diese bei Einnahmen immer nötig ist, man jedoch nur bis 7834EUR im Jahr keine Stuern bezahlen muss. Im Folgejahr wirde dieser Grundfreibetrag überschritten und es ist mir klar, dass dann eine Einkommenserklärung abgeben werden muss

Vielen Dank

Hallo,
handelt es sich um Eigent.Wohnungen? Wem gehört die andere Hälfte?
An sich muß eine Steuererklärung für das Anwesen gemacht werden
(mit Afa, evtl. Schuldzinsen und Ausgaben, die nicht auf die Mieter
abgewälzt werden können). Vom Überschuß erhalten die Kinder jeweils
1/4. Wenn diese über 18 J. sind, dürfte das Kindergeld wegfallen.Gru0

handelt es sich um Eigent.Wohnungen?
Ja, es handelt sich um Eigentumswohnungen ( also nicht auf Kredit oder ähnlichem )

Wem gehört die andere Hälfte?
Die andere Hälfte gehört der Mutter der Söhne

An sich muß eine Steuererklärung für das Anwesen gemacht werden
(mit Afa, evtl. Schuldzinsen und Ausgaben, die nicht auf die Mieter
abgewälzt werden können). Vom Überschuß erhalten die Kinder jeweils
1/4. Wenn diese über 18 J. sind, dürfte das Kindergeld wegfallen.

Ja, das ist klar. Es muss für das Haus zunächst ermittelt werden wie hoch die Einkünfte des Hauses sind ( Mieten - Afa - Renovierungskosten - Standhaltungskosten usw… ).

Die Frage ist aber, ob die Söhne eine Einkommenerkklkärung abgeben müssen, obwohl sie ja unter den Grundfreibetrag sind.

Vielen Danke rstmals für deine vorherige Antwort