Einkommensteuerrückstand und Kontopfändung

Person A hat in 2005 angefangen zu studieren und für 2007 und 2008 eine Steuererklärung abgegeben, da er zu dieser Zeit auf selbstständiger Basis gearbeitet und dementsprechend Rechnungen geschrieben hat. In 2009 hat er dann eine Anstellung als Werkstudent bekommen und die selbstständige Tätigkeit eingestellt. Auf Gutglauben ist er davon ausgegangen, da er einen monatlichen Lohn im Bereich eines Minijobs bekommen hat, dass er keine Lohn- und Einkommensteuer zahlen muss und hat seitdem keine Steuererklärung mehr abgegeben. Aus nicht näher erläuterten Gründen hat er eine zeitlang alle möglichen Briefe nicht mehr geöffnet.

In 2012 versucht Person A nun die in den letzten Jahren angefallenen Probleme zu lösen und bekam u.a. einen Brief vom Finanzamt, dass eine Kontopfändung für die Einkommensteuer 2009 und 2010 sowie die Kirchensteuer 2009 und 2010 eingeleitet worden ist und seine Bank den ausstehenden Betrag vom Konto überweisen soll. Das in der Pfändung angegebene Konto ist noch bei seinem alten Kreditinstitut und existiert nicht mehr. Zur zeit hat Person A ein Einkommen, dass noch unter dem gesetzlichen Einkommensminimum liegt. Sollte die Pfändung des neuen Kontos stattfinden, dann wird es ihm nicht möglich sein seine laufenden Verpflichtungen (Miete, Strom, Monatsfahrkarte zur Arbeit und Lebensmittel) für die nächsten zwei Monate zu begleichen. Sie könnte ihre Wohnung und ihren Job deshalb verlieren.

Person A geht davon aus, dass die geforderte Einkommensteuer/Kirchensteuer aus einem Schätzungsbescheid des Finanzamtes aus geht.
Welche weiteren Schritte sollte Person A einleiten? Gibt es die Möglichkeit die Steuererklärung nachzureichen und bis dahin einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen? Wie sollte sie dabei am besten vorgehen? Person A war in 2009 und 2010 Angestellter und hatte nur Einkommen unter dem Einkommensteuerfreibetrag.

Person A besitzt seit 2009 ein neues Bankkonto bei einem anderen Kreditinstitut. Da dieses nicht im Pfändungsbeschluss angegeben ist: Wie lange dauert es bis das Finanzamt für dieses Konto eine Pfädung einleiten kann? Welche Möglichkeiten hat Person A im vorhinein?

2009 hat Person A außerdem eine Eidesstattliche Erklärung abgegeben.

Hi,

Da hier keinerlei Informationen vorliegen, ist erste Anlaufstelle die Vollstreckungstelle des Finanzamts. Dort kann man eine Übersicht der Forderungen anfordern. Dann weiss man wenigstens, für welche Jahre etwas gefordert wird.

Dann ist nächste Anlaufstelle der Veranlagungsbezirk. Hier sind schnellstmöglich die Steuererklärungen nachzureichen. Kopien der vorliegenden Bescheide kann man hier auch bekommen.

Eventuell sind diese Bescheide noch änderbar, z.B. wenn sie unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergingen.

Schöne Grüße
C.