Einkommensteuerrückzahlung 08

Hallo Community,

Kann man das erklären?

Nehmen wir an im letzten Jahr wurden über 400 Euro (so gut wie keine Sonderausgaben),
dieses Jahr nicht mal 300 Euro (dafür aber etliche Kieferchirurgische
Rechnungen etc.) verbucht.
Kann das sein? Die EkStErklärung wurde wieder vom
Lohnsteuerhilfeverein durchgeführt.

Motorradmieze

Servus,

Kann man das erklären?

ja. Wenn man alle relevanten Daten kennt: Einnahmen aus N-Arbeit, Werbungskosten, Gesamtbetrag der Einkünfte, Sonderausgaben, Außergewöhnliche Belastungen, Lohnsteuereinbehalt.

Genauso gut besteht natürlich auch die Möglichkeit, die genannten Daten nicht zu veröffentlichen, sondern die beiden Steuerbescheide nebeneinander zu legen, dazu die Steuererklärungen, und Punkt für Punkt zu vergleichen.

Schöne Grüße

MM

Hihu!

ja. Wenn man alle relevanten Daten kennt: Einnahmen aus
N-Arbeit,

Waren bis Dato (fast gleich) lediglich 9 Monate statt 12 auf 400 Euro Basis.

Werbungskosten,

Keine (wie bisher)

Gesamtbetrag der Einkünfte,

Gleich wie 2007

Sonderausgaben, Außergewöhnliche Belastungen,

Mehrkosten in Höhe von ca. 800 Euro die bisher nicht zustande kamen.

Genauso gut besteht natürlich auch die Möglichkeit, die
genannten Daten nicht zu veröffentlichen, sondern die beiden
Steuerbescheide nebeneinander zu legen, dazu die
Steuererklärungen, und Punkt für Punkt zu vergleichen.

Da muß man dann mal den zuständigen Herrn von der LSH unters Korn nehmen, oder? Endgültiger Steuerbescheid liegt nicht vor.

Herzlich dankend schonmal

Momi

Servus,

beim „Minijob“ bis 400 € pro Monat wird keine Lohnsteuer einbehalten, die bei der ESt-Veranlagung berücksichtigt werden könnte. Die 2% Pauschallohnsteuer, die der Arbeitgeber überwälzen kann, werden bei der Veranlagung nicht in der Abrechnung berücksichtigt.

Aber der Lohn aus einem Minijob ist auch keine für den Arbeitnehmer steuerpflichtige Einnahme.

Also irgendwas ist da offenbar ganz anders.

Steuerbescheid liegt nicht vor.

Dann lässt sich zunächst mal gar keine Aussage treffen. Die Steuer wird ja nicht durch den festgesetzt und abgerechnet, der die Erklärung erstellt, sondern durch das Finanzamt bei der Veranlagung.

Wenn der Bescheid da ist, kann man ihn neben den vom Vorjahr legen und Zeile für Zeile vergleichen. Dann lässt sich erkennen, wo die Unterschiede liegen.

– Mit den Lohnsteuerhilfevereinen ists wie mit den Steuerberatern: Es hat gute Leute dabei und auch Luschen. Wobei mir der Anteil an Luschen bei den LSt-Hilfevereinen ein bissel größer zu sein scheint.

Dennoch gibt es eine Unzahl möglicher Quellen für die unterschiedlich hohe Erstattung, dass man allein auf der Grundlage der Abrechnung zur ESt überhaupt keine Aussage treffen kann. Der Ansatz an der Zeile „zu versteuerndes Einkommen“ und „festzusetzende ESt“ bringt schon etwas mehr, aber ich täte da lieber von oben nach unten als von unten nach oben vorgehen.

Schöne Grüße

MM