Hallöchen,
meine noch Frau hat mir gesagt das sie anspruch auf die Hälfte der Erstattung hat. Wir sind seit ende letzten Jahres getrenntlebend. Sie hatte überhaupt keine einkünfte 2003 also ist diese Rückzahlung aus meinen Gehalt entstanden. Wie ist die Rechtslage?. Es geht zwar nur um ein paar Euros aber alles wollte ich mir nicht gefallen lassen.
Hi,
die Rechtslage ist folgende:
In der Steuererklärung habe beide Ehegatten unterschrieben,auf welches Konto die Erstattung zu erfolgen hat.
Das ist verbindlich für das Finanzamt und das Finanzamt hat damit seine Pflicht erfüllt.
Wenn deine Frau der Meinung ist, dass auch ihr ein Teil der Erstattung zusteht, muss sie dieses zivilrechtlich einklagen, wird aber schlechte Karten haben, wenn sie selber keine Einkünfte hatte.
Ein Aufteilungsbescheid des Finanzamts kommt hier nicht in Frage, der ist nur zulässig bei Nachzahlungsfällen.
Gruß
Peter
Ok danke das ist was ich brauchte 