Person A aus Bayern ist Renterin, 74 Jahre alt und bezahlt alle drei Monate über 220 Euro Steuervorauszahlung . Somit wurden im gesamten Jahr 2.640 Euro Steuer vorausbezahlt.
Nun wird eine Nachzahlung über 400 Euro verlangt.
Kann dies stimmen? Bzw, wo kann sich Person A hinwenden um diese Steuerberechnung zur Einkommensteuererklärung 2021 prüfen zu lassen?
Hallo,
alle drei Monate je 220,00 € sind 880,00 € im gesamten Jahr - da erscheint mir eine Nachzahlung von 400,00 € jetzt nicht so unmöglich.
Bitte nochmal prüfen.
Gruss
Czauderna
Das richtet sich doch nach der Höhe ihres Einkommens!
Entweder ist es so hoch, dass die Nachforderung gerechtfertigt ist oder nicht! Das wissen wir hier aber nicht weil:
unbekanntes Gesamteinkommen!
Warum geht sie nicht mal mit ihren Einkommensnachweisen zum für sie zuständigen Finanzamt und läßt das, mit allen abzugsfähigen Summen, überprüfen?
ramses90
bei der Übermittlung der Einkommensteuererklärung mit Elster (und auch mit sämtlichen „Steuerfuchs“ oder sonstewie-Progrämmlein, die allesamt Elster zum Übermitteln nutzen) kann man (übrigens auch noch nach der Übermittlung, wenn sich nichts mehr ändern lässt) eine Berechnung der Einkommensteuer aufrufen und, wenn man mag, auch ausdrucken, die genau gleich aufgebaut ist wie der Steuerbescheid.
Die legt man neben den Bescheid und schaut Punkt für Punkt, was erklärt worden ist und was veranlagt worden ist.