Einkommensteurkurve

Arbeitseinkommen unter ca 60 000€ unterliegen voll der steuerprogression, einkommen darüber nicht mehr. Verstößt dies nicht gegen den gleichheitsartikel im grundgesetz?

Höchststeuersatz für alle??
Nein, warum sollte es?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

natürlich ist das nicht verfassungsgemäß…aber schau doch einmal,wer über solche „Kleinigkeiten“ entscheidet…*Grummel*.

Aber Änderungen sind in Sicht…:smile:

Denn bisher funktionierte diese Ungleichbehandlung ja,weil wir in Deutschland einen gutverdienenden Mittelstand hatten,der mit seiner Lohnsteuer zu den Haupteinnahmequellen des Staates gehörte.

Dieser wird aber immer weniger, denn den „Nieten in Nadelstreifen“ fällt ja nix anderes ein als Personalabbau.

natürlich ist das nicht verfassungsgemäß…aber schau doch
einmal,wer über solche „Kleinigkeiten“
entscheidet…*Grummel*.

Warum ist das nicht verfassungsgemäss? Bitte erhelle uns.

Aber Änderungen sind in Sicht…:smile:

Tatsächlich? Welche meinst Du?

Denn bisher funktionierte diese Ungleichbehandlung ja,weil wir
in Deutschland einen gutverdienenden Mittelstand hatten,der
mit seiner Lohnsteuer zu den Haupteinnahmequellen des Staates
gehörte.

Dieser wird aber immer weniger, denn den „Nieten in
Nadelstreifen“ fällt ja nix anderes ein als Personalabbau.

Wen meinst Du mit „Nieten in Nadelstreifen“? Die Banker?
Und was hat das mit der Steuer zu tun?

fragt sich Roland

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Hallo,

natürlich ist das nicht verfassungsgemäß…aber schau doch
einmal,wer über solche „Kleinigkeiten“
entscheidet…*Grummel*.
>Warum ist das nicht verfassungsgemäss? Bitte erhelle uns.

Ganz einfach,weil die Leute,die mehr verdienen eben nicht den vollen Spitzensteuersatz
von 47,78 Prozent zahlen,sondern dank der

**- 118 Steuergesetze

  • über 96.000 Vorschriften zur Anwendung der Steuergesetze**

sich „arm“ rechnen können…

Aber Änderungen sind in Sicht…:smile:
>Tatsächlich? Welche meinst Du?

Antwort einen weiter unten…

Denn bisher funktionierte diese Ungleichbehandlung ja,weil wir
in Deutschland einen gutverdienenden Mittelstand hatten,der
mit seiner Lohnsteuer zu den Haupteinnahmequellen des Staates
gehörte.
Dieser wird aber immer weniger, denn den „Nieten in
Nadelstreifen“ fällt ja nix anderes ein als Personalabbau.
>Wen meinst Du mit „Nieten in Nadelstreifen“? Die Banker?

„Nieten in Nadelstreifen“ = Manager

Und Personalabbau heisst nichst anderes als Wegfall von Steuern für den Staat.

Es bläst der Blasebalg mit Stärke zehn
Servus,

kannst Du bitte mal erläutern, wie genau man sich mit dem Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz arm rechnen kann?

Schöne Grüße

MM

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  • 118 Steuergesetze
  • über 96.000 Vorschriften zur Anwendung der Steuergesetze
    sich „arm“ rechnen können…

Schön und gut, die Frage war aber, wieso das nicht verfassungsgemäss sein soll.

Dieser wird aber immer weniger, denn den „Nieten in
Nadelstreifen“ fällt ja nix anderes ein als Personalabbau.

Tatsächlich? Da bist Du sicher direkter am und im Thema als ich.

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Arbeitseinkommen unter ca 60 000€ unterliegen voll der
steuerprogression, einkommen darüber nicht mehr. Verstößt dies
nicht gegen den gleichheitsartikel im grundgesetz?

Gegen welchen Gleichheitsartikel im Grundgesetz wird hier verstossen?

Hallo,

kennst Du alle 96.0000 Vorschriften auswendig ???

wohl kaum…dafür braucht man Spezialisten…und die finden dir da garantiert Pasagen,die deine Steuerbelastung als Winzer herabsetzen.

Ach ja…zur Schaumweinsteuer…die kannst du zum B. „umgehen“,wenn der Sekt

nicht in Flaschen mit einem entsprechenden „Schaumweinstopfen“ abgefüllt ist.

Kommt von Dir mal was anderes als heiße Luft?
Hallo Frank,

man muss sie, um sie zu verstehen, nicht auswendig kennen, falls Dir das schon aufgefallen sein sollte.

Unter anderem dafür, dass man, wenn man die Steuergesetze nicht auswendig kann (ich halte übrigens die von Dir genannte Zahl für viel zu niedrig gegriffen, weil u.a. eine Menge kommunaler Satzungen Steuern und Abgaben betreffen), leicht an der richtigen Stelle nachlesen kann, sind die deutschen Steuergesetze thematisch gegliedert.

Alternativ kann man auch sämtliche Steuern und Abgaben in einem einzigen Steuergesetzbuch behandeln, so wie es unsere Nachbarn tun. Dann muss man halt nicht im Kopf haben, dass die Einkommensteuer im EStG behandelt wird, sondern, dass z.B. die Vermögensteuer in den Artikeln 885 A bis 885 Z des Allgemeinen Steuergesetzbuchs behandelt wird. No, wenns schee macht?

Jetzt hast Du eine große propagandistische Blase heißer Luft abgelassen und immer noch nicht erklärt, wie man sich mit dem Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz „arm rechnen“ können sollte. Dessen § 1 Abs 2 hast Du übrigens entweder nicht gelesen oder nicht kapiert, sonst wüßtest Du, was Schaumwein im Sinn dieses Gesetzes ist.

Ich habe dieses Gesetz als Exempel dafür genommen, dass es irrsinnig viele Steuergesetze gibt, die mit den Einkünften der vielbösen reichen Leute so viel zu tun haben wie der Dreck unter meinem Daumennagel. Mit den Einkünften von natürlichen Personen befassen sich insgesamt 4 (in Worten vier), mit ein wenig gutem Willen auch 5 (in Worten fünf) Gesetze nebst ein paar Durchführungsverordnungen, Richtlinien und Anwendungserlassen.

Wenn man die bloße Zahl von Gesetzen und anderen Normen zu Steuern und Abgaben als Beleg dafür nimmt, dass sich die vielbösen Reichen ja „arm rechnen“, „keine Steuern zahlen“ usw. usw. usf., ist das ein deutliches Zeichen dafür, dass man ein paar grundlegende Dinge nicht kapiert hat. Ganz unabhängig davon, dass zwischen der vorgelegten Frage und Deinem Salbader ein Abstand liegt, der ungefähr dem zwischen Murmansk und Wladiwostok entspricht.

So, und jetzt könntest Du eigentlich auch unabhängig vom Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz mal erklären, was „arm Rechnen“ eigentlich sein soll, wer das macht und wie das funktioniert.

Schöne Grüße

MM

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Hallo haseglöckle,

falls die Antworten bisher für Dich nicht erhellend waren:

progression bedeutet hier, dass man

  • keine Steuern zahlt bei niedrigen Einkommen
  • einen geringen Steuersatz bei mittlerem Einkommen
  • einen hohen Steuersatz bei hohen einkommen (Spitzensteuersatz)

Arbeitseinkommen unter ca 60 000€ unterliegen voll der
steuerprogression, einkommen darüber nicht mehr.

bedeutet also zwar, dass über einem gewissen Einkommen der Grenzsteuersatz nicht mehr steigt, aber dass er da auch maximal ist. Die Formulierung suggeriert aber vielleicht, dass es ein Vorteil für Gutverdiener wäre, da „steuerprogression“ negativ besetzt ist, und „nicht mehr“ wie eine Befreiung vom negativen wirken kann.

Daher zurecht die Frage, wen Du hier als übervorteilt ansiehst (Gering- oder Gutverdiener) und zweitens die empfehlung, bei Wikipedia die Begriffe Steuerprogrogression, Spitzen- und Grenzsteuersatz zu verinnerlichen.

Gruß
achim