Hallo, mein Arbeitgeber hatte eine Lohnsteuerprüfung. Dabei wurde festgestellt, dass die PKW`s (1% Regelung) mit einem falschen Bruttolistenpreis erfaßt wurden und nun nachträglich ab 2005 nachgezahlt werden muss. Ich habe jetzt neue Einkommensteuerbescheide bekommen und soll nun nachzahlen. Haftet hier nicht der Arbeitgeber? Kann ich ein Einspruch machen?? Wie kann ich mich gegenüber dem FA wehren.
Gruß
Guten Tag,
man sich gegen alles wehren, was man für bedenklich hält. Mit dem entsprechnden finanziellen Einsatz lässt man den Steuerberater für sich arbeiten, dann kann man auch noch den Arbeitgeber zur Kasse bitten. Diese Kosten kann man in etwa überschlagen (im ungünstigen Fall bleibt man darauf auch sitzen!), man sollte sie mit einem Faktor multiplizieren und dann abwägen, was denn billiger wird.
Eine bessere Antwort kann ich Dir leider nicht auf Deine Frage geben! Hoffe aber, dass Dir das Beste gelingt!
Freundliche Grüße
SODMaster
Hallo,
der Arbeitnehmer ist grds. Schuldner der Lohnsteuer. Der Arbeitgeber ist Haftungsschuldner. Wenn zu niedrigere Bruttolistenpreise angesetzt worden sind, dann hat die Lohnsteuern darauf der Arbeitnehmer zu zahlen, es sei denn der Arbeitgeber gibt sein Einverständnis im Rahmen der Prüfung, dass er in Haftung genommen wird. Hier ist ja die Prüfung schon vorüber und Sie als Arbeitnehmer werden zur Kasse gebeten. Meines Erachtens ist das auch gerecht, denn hätte ihr Arbeitgeber gleich die richtigen Preise angesetzt, dann hätten Sie ja die Lohnsteuern auch dafür immer selbst bezahlt. Ich sehe keine Möglichkeit, dass Sie mit einem Einspruch etwas daran ändern, denn der Lohnsteuerprüfungsbericht wird nicht mehr änderbar sein und ausserdem hat der Arbeitgeber ein Wahlrecht ob der Arbeitnehmer zahlen soll oder der Arbeitgeber diese Haftungsschulden übernimmt.
Tut mir Leid.
MfG
SVen Duwe
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