Einkst.erkl. Pendlerpauschale

Hallo liebe Forumsuser,

die vereinfachte Steuererklärung für AN sieht ja u.a. den bereich Werbungskosten vor.
Hier wird ja je Kilometer ein betrag von 0,30 Cent angerechnet. Auch bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Wenn die tatsächlichen Kosten eines AN für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Jahr (Jahreskarte) aber viel weniger sind, als die Rechnung aus Kilometer (einfache Fahrt)x 0,30 Cent, welcher Betrag wird dann vom Finanzamt als Werbungskosten genommen? Der tatsächliche oder der fiktive aus Kilometer x 0,30 Cent?
Vorab vielen Dank,
Liebe Grüße
Marcel

Hallo,

angesetzt werden die 30 Ct, außer die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel sind tatsächlich höher.

Gruß
Lawrence