Ich weiss das zwischen Deutschland und Iran ein Doppeltessteuerabkommen ist.
Ich würde nun gerne wissen, wenn mann in Deutschland garkeine Einkünfte hat, muss man die Einkünfte in Iran dem Deutschem Finanzamt melden?
Schöne grüsse
Amir
Ich weiss das zwischen Deutschland und Iran ein Doppeltessteuerabkommen ist.
Ich würde nun gerne wissen, wenn mann in Deutschland garkeine Einkünfte hat, muss man die Einkünfte in Iran dem Deutschem Finanzamt melden?
Schöne grüsse
Amir
Wenn man denn in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und nicht noch irgendwelche besonderen Ausnahmen greifen, im Grunde ja.
Dann muss man tortzdem die Einkommenteuererklaerung ausfullen obwohl keine Einkuenfte in Deutschland bestehen?
Weil der punkt ist wenn keine Einkuenfte in Deutschland bestehen und nur Einkuenfte in Iran sind, zahlt man ja auch sowieso keine Steuern in Deutschland weil die Steurn in Iran bezahlt worden sind?
Dann muss man tortzdem die Einkommenteuererklaerung ausfullen
obwohl keine Einkuenfte in Deutschland bestehen?
Ja.
Weil der punkt ist wenn keine Einkuenfte in Deutschland
bestehen und nur Einkuenfte in Iran sind, zahlt man ja auch
sowieso keine Steuern in Deutschland weil die Steurn in Iran
bezahlt worden sind?
Pauschal ist das falsch. Je nach Vereinbarung im Doppelbesteuerungsabkommen, kann Deutschland die Einkünfte entweder a) freistellen oder b) anrechnen.
Ist im DBA geregelt, dass die Einkünfte freigestellt sind, dann ist die Antwort oben richtig. Ggf. greift aber die Freistellung unter Progressionsvorbehalt, was aber irrelevant wäre, wenn es keine weiteren Einkünfte gäbe.
Wenn Deutschland die Steuer anrechnet, dann werden die ausländischen Einkünfte mit dem deutschen Steuerniveau belastet (sog. Heraufschleusung auf das dt. Steuerniveau zur Herstellung von Kapitalexportneutralität).
Sofern der Grundfreibetrag von 8.004 € im Jahr jedoch nicht überschritten wird, sind in Deutschland keine weiteren Steuern zu entrichten.
Grüße