Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Absetzung eines Arbeitszimmers

ich habe eine steuerliche Frage.

Und zwar geht es um einen Malerbetrieb. Der Maler ist selbstständig und hat bis auf eine Bürokraft, die auf Minijob-Basis auf € 100,00 im Monat angemeldet ist, keine Angestellten.
Das Büro, in dem die Buchhaltung erstellt wird, sowie Rechnungen geschrieben und Überweisungen etc. erledigt werden, befindet sich im Wohnhaus des Malers.Kann man in der Einnahmen-Überschussrechnung und somit in der Einkommensteuererklärung die Kosten für ein Arbeitszimmer (bspw. AfA) absetzen? Gibt es Beschränkungen in der Höhe?

Und wie sieht es mit dem Lager für Farben und Materialien aus? Die Betriebsmittel werden ebenfalls in einem Raum im Wohnhaus gelagert. Kann man das auch als Arbeitszimmer oder Werkstatt o.ä. absetzen? 

Vielen Dank und viele Grüße

Hallo Büromädchen,

bei Selbstständigen kann das selbstgenutzte Zimmer oder Arbeitsraum voll abgesetzt werden, da kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Dafür müssen die Gesamtkosten erfasst werden und dann anteilig anhand der qm der betrieblich genutzten Fläche umgerechnet werden.

Achtung, mehrere Fallstricke lauern dabei, denn wenn das Haus im Eigentum von Eheleuten ist, dann kann der dem Ehegatten zustehende Anteil nur per Mietvertrag auf den Selbstständigen übertragen werden. Des Weiteren muss man aufpassen, dass der betriebliche Anteil des Hauses nicht zu groß ist, das wäre dann nämlich notwendiges Betriebsvermögen, wäre automatisch im Geschäft drin und bei einem Verkauf oder Auflösung des Unternehmens wäre der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn zu versteuern.

Das ist eine heikle Sache und ich kann nur empfehlen, hier dringend!!! einen Steuerberater einzuschalten. Schriftlich beauftragen, damit später auch mögliche Beratungsfehler nachweisbar sind, nicht auf mündliche Absprachen einlassen, das kann sonst richtig Schotter kosten.

Viel Erfolg!

Schonmal vielen Dank für die Antwort juglenz!
Das Büro wird aber ja nicht NUR betrieblich genutzt. Ist das ein Problem?
Also da steht beispielsweise auch die Nähmaschine der Ehefrau und der Computer wird ja auch privat genutzt. Ich hatte nämlich schonmal etwas im Internet gelesen, wo die Abzugsfähigkeit eines Arbeitszimmer daran gekoppelt war, dass dieses Zimmer ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird.
Ebenso das Lager für die Farben etc. Die werden im Keller gelagert, aber da werden auch andere private Dinge gelagert…

Vielen Dank und Gruß

Das stand aber so in der Frage nicht drin :wink:

anyway…

Man sollte grundsätzlich alles sauber trennen (zur Not mit Trennwand, wenn man sich den Aufwand machen möchte), damit es beim Finanzamt nicht zu unnötigen Diskussionen kommt. (Es ist immer besser, sich Ärger mit denen direkt vom Hals zu halten. Wenn sich da ein Sachbearbeiter erst einmal an Eurem Fall festgefressen hat, wird es schwer).

Vielleicht findet sich für die privaten Sachen im Büro ja noch ein anderer Platz. Offiziell müsste man auch die private Nutzung des PC beim FA angeben.
Ich habe das für mich so gelöst, dass ich einen alten PC habe, den ich privat nutze. Und einen neuen, moderneren fürs Geschäft. Es wird nur der neue PC über das Geschäft geltend gemacht.

Die Regelung mit den Arbeitsszimmern und beruflicher Nutzung beschränkt sich auf Menschen, die angestellt sind und neben ihrem Arbeitsplatz noch ein weiteres Arbeitszimmer geltend machen möchten, um Steuern zu sparen. Das hat in der Vergangenheit oft zu Wildwuchs geführt und ist deswegen nun strenger limitiert worden. Wer aber seinen beruflichen Mittelpunkt quasi in diesem, eigenen Arbeitszimmer hat, darf es auch komplett geltend machen. (von irgendwo muss man ja arbeiten können)

Viel Erfolg!