ich habe eine steuerliche Frage.
Und zwar geht es um einen Malerbetrieb. Der Maler ist selbstständig und hat bis auf eine Bürokraft, die auf Minijob-Basis auf € 100,00 im Monat angemeldet ist, keine Angestellten.
Das Büro, in dem die Buchhaltung erstellt wird, sowie Rechnungen geschrieben und Überweisungen etc. erledigt werden, befindet sich im Wohnhaus des Malers.Kann man in der Einnahmen-Überschussrechnung und somit in der Einkommensteuererklärung die Kosten für ein Arbeitszimmer (bspw. AfA) absetzen? Gibt es Beschränkungen in der Höhe?
Und wie sieht es mit dem Lager für Farben und Materialien aus? Die Betriebsmittel werden ebenfalls in einem Raum im Wohnhaus gelagert. Kann man das auch als Arbeitszimmer oder Werkstatt o.ä. absetzen?
Vielen Dank und viele Grüße