Einkünfte aus Kapitalerträge

Hallo,

Beispiel:

Steuersatz 20%
Zinseinnahmen 1600 Euro
gestellter Freibetrag 801 Euro

bei obigem Beispiel müsste die Angabe der Zinseinnahmen in der Einkommenssteuererklärung doch positiv für einen Steuerpflichtigen sein, da sein Steuersatz niedriger ist, als der Abzug durch die Zinsabschlagsteuer in Höhe von 30% + Soli.

Oder sieht das jemand anderst?

Beste Grüße

Max

Ja, grob gerechnet müsste er die 10% Differenz erstattet bekommen.

Jörg

bei obigem Beispiel müsste die Angabe der Zinseinnahmen in der
Einkommenssteuererklärung doch positiv für einen
Steuerpflichtigen sein, da sein Steuersatz niedriger ist, als
der Abzug durch die Zinsabschlagsteuer in Höhe von 30% + Soli.

Oder sieht das jemand anderst?

Es kommt darauf an, was mit den 20% gemeint ist:
durchschnittlicher Steuersatz oder
Grenzsteuersatz (= Steursatz für die letzten 100 EUR)
http://www.google.de/search?sourceid=navclient&aq=t&…

Je nach dem lohnt es sich mehr oder weniger.

Die Angabe der Kapitalerträge ist bei Überschreitung des Freibetrags Pflicht.

Beste Grüße
JK

Hall JK,

Es kommt darauf an, was mit den 20% gemeint ist:
durchschnittlicher Steuersatz oder
Grenzsteuersatz (= Steursatz für die letzten 100 EUR)

Der durchschnittliche Steuersatz ist damit gemeint gewesen. Mittlerweile habe ich es mit einem Steuerprogramm nachgerechnet.

Ohne die Kapitalerträge bekommt man 241 Euro erstattet.
Mit den Kapitalerträgen (unter Angabe von Zast und Soli im Programm) bekommt man nur noch 58 Euro. Ich denke das liegt daran, dass die Kapitalerträge mit deutlich mehr als 20 % besteuert werden aufgrund der Progression.

Danke für die Antworten.

Gruß

Max

Ich denke das liegt daran, dass die Kapitalerträge mit deutlich mehr als 20 %
besteuert werden aufgrund der Progression.

Stimmt.

Locker formuliert:
Jeder neue Euro, der an Einkommen dazukommt liegt schon weiter oben in der Progressionskurve als der bisherige Durchschnitt; und da oben ist es halt steiler.

Gruß
JK